Reminder: Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen
Werden Pensionsrückstellungen gebildet, müssen am Ende jedes Wirtschaftsjahres Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50 % der steuerlichen Pensionsrückstellung des Vorjahres vorhanden sein. Andernfalls kommt es zu einem 30%-igen Strafzuschlag auf den steuerlichen Gewinn. Art der Wertpapiere Zur Wertpapierdeckung sind insbesondere folgende Wertpapiere geeignet: Bestimmte, auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen von Schuldnern aus der EU oder des EWR; Forderungen aus […]
Reminder: Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen
Werden Pensionsrückstellungen gebildet, müssen am Ende jedes Wirtschaftsjahres Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50 % der steuerlichen Pensionsrückstellung des Vorjahres vorhanden sein. Andernfalls kommt es zu einem 30%-igen Strafzuschlag auf den steuerlichen Gewinn. Art der Wertpapiere Zur Wertpapierdeckung sind insbesondere folgende Wertpapiere geeignet: Bestimmte auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen von Schuldnern aus der EU oder des EWR; Forderungen aus […]
Achtung: Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen
Werden Pensionsrückstellungen gebildet, müssen am Ende jedes Wirtschaftsjahres Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50 % der steuerlichen Pensionsrückstellung des Vorjahres vorhanden sein. Andernfalls kommt es zu einem 30%-igen Strafzuschlag auf den steuerlichen Gewinn. Art der Wertpapiere Zur Wertpapierdeckung sind insbesondere folgende Wertpapiere geeignet: Bestimmte auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen von Schuldnern aus der EU oder des EWR; Forderungen aus […]