Sachbezug Dienstwohnung – geänderte Berechnung ab 1. Jänner 2009

Die auf Grund eines VfGH-Urteils aus dem September 2008 notwendig gewordene Änderung der Sachbezugsverordnung wurde nunmehr mit Verordnung BGBl. II Nr. 468/2008, ausgegeben am 16. Dezember 2008, umgesetzt.

Die Änderungen betreffen vor allem Personen, die in solchen Dienstwohnungen wohnen, die im Eigentum des Dienstgebers stehen. Die neuen Quadratmeterpreise sind nach Bundesland differenziert und an die vom Bundesministerium für Justiz verlautbarten Richtwerte gekoppelt. Bei Abweichungen zur mietrechtlichen Normwohnung sind Zu- und Abschläge vorgesehen. Auch die Übernahme von Betriebs- oder Heizkosten werden durch Zuschläge berücksichtigt. Zusätzlich wird durch eine Öffnungsklausel eine Anpassung an den „Mittelpreis des Verbrauchsortes“ möglich gemacht, wenn der amtlichen Richtwert samt Zu- und Abschlägen wesentlich vom tatsächlichen Marktwert abweicht.

Bei angemieteten Wohnungen sind die amtlichen Sätze mit der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete zu vergleichen. Der höhere Wert bildet den tatsächlichen Sachbezug.

Die neue Sachbezugsverordnung ist ab 1. Jänner 2009 anzuwenden. Für bereits im Jahr 2008 bestehende Sachbezugswerte gibt es einen dreijährigen Übergangszeitraum, für diese gelten die neuen Sätze somit endgültig erst ab dem 1. Jänner 2012.

Wir empfehlen, eine Überprüfung der Sachbezüge auch bei angemieteten Dienstwohnungen vorzunehmen, da ein Anpassungsbedarf bei günstigen Mieten gegeben sein kann.