UID Abfrage Neu

Seit Dezember 2008 kann über FinanzOnline neben dem bisher möglichen einfachen Bestätigungsverfahren (Stufe 1 Abfrage) auch das qualifizierte Bestätigungsverfahren (Stufe 2 Abfrage) zur Überprüfung einer UID-Nummer auf elektronischem Wege durchgeführt werden.

Bisher war eine Stufe 2 Abfrage, bei der im Unterschied zur einfachen Abfrage auch der Name und die Anschrift des Unternehmers angezeigt werden, ausschließlich über das zuständige UID-Büro möglich. Es können sowohl inländische als auch ausländische UID-Nummern über FinanzOnline abgefragt werden. Die entsprechende Bestätigung der Gültigkeit der UID erfolgt direkt am Bildschirm und muss in ausgedruckter Form aufbewahrt werden.

Die Kontrolle der UID des Geschäftspartners ist besonders für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Bedeutung und sollte vor allem bei erstmaligen Geschäftsbeziehungen und bei Abholfällen durchgeführt werden. Weiters sollte bei Zweifel über die Richtigkeit der Angaben des Geschäftspartners oder über die Unternehmereigenschaft des Lieferanten die in der Rechnung angeführte UID überprüft werden, um nicht den Vorsteuerabzug aus der Rechnung zu verlieren.