Neues zur Gruppenbesteuerung – Inländische Einkünfte eines ausländischen Gruppenmitgliedes
Der UFS hat in einer aktuellen Entscheidung die steuerliche Zurechnung der inländischen Betriebsstätteneinkünfte einer ausländischen Gruppengesellschaft behandelt. Die zentrale Frage dreht sich um die mögliche Berücksichtigung der inländischen Einkünfte im Rahmen der Steuergruppe. Diese wird sowohl nach innerstaatlichem Recht als auch nach Unionsrecht beantwortet.
Sachverhalt
Eine profitable deutsche Tochtergesellschaft einer österreichischen Gesellschaft (beide Mitglieder einer Steuergruppe) erzielt über Vermietung einer Immobilie in Österreich steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das lokale Finanzamt veranlagte die Einkünfte auf Ebene der ausländischen Gesellschaft gesondert im Rahmen ihrer beschränkten Steuerpflicht. Seitens der ausländischen Gesellschaft wurde jedoch eine Mitberücksichtigung der Einkünfte auf Gruppenebene angestrebt und daher gegen den Bescheid des Finanzamtes berufen. Dabei berief man sich auf widersprüchliche Aussagen des Gesetzgebers im Rahmen des StReformG 2005 und auf unionsrechtliche Vorgaben.
Entscheidung
Seitens des UFS wurden die vom Steuerpflichtigen vorgebrachten Argumente zurückgewiesen. Dies deshalb, weil den Gesetzesmaterialien keine ausreichend starke Bedeutung beigemessen wurde, welche gerechtfertigt hätte, den Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 6 Z 6 KStG zu durchbrechen. Dieser läßt eine Mitberücksichtigung der Ergebnisse ausländischer Gruppenmitglieder im Rahmen des Gruppenergebnisses eben nur im Verlustfall zu. Weiters wurde die den Standpunkt des Steuerpflichtigen stützende EuGH-Judikatur (Rs Societé Papillon, C-418/07) als durch aktuellere EuGH-Judikate überholt (X-Holding BV, C-337/08) angesehen. Nach dieser gäbe es keine unionsrechtliche Verpflichtung die österreichischen Betriebsstättenergebnisse des ausländischen Gruppenmitgliedes im Rahmen der österreichischen Steuergruppe mitzuberücksichtigen.
Der UFS hat damit die Berufung als unbegründet abgewiesen. Somit werden inländische Betriebsstätteneinkünfte ausländischer (profitabler) Gruppenmitglieder weiterhin separat von der Steuergruppe veranlagt.
Ausblick
Die Entscheidung des UFS ist vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen unionsrechtlich als zumindest fragwürdig einzustufen. So hat z.B. im aktuell anhängigen Fall von Philips Electronics C-18/11 die Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen zu einer ähnlichen Konstellation bereits festgestellt, dass eine Benachteiligung von ausländischen Gruppenmitgliedern mit inländischen Betriebsstätteneinkünften gegenüber inländischen Gruppenmitgliedern unionsrechtswidrig erscheint. Eine VwGH-Beschwerde wurde zum vorliegenden Fall bereits eingebracht (2012/13/0060). Es bleibt zu hoffen, dass der VwGH den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegt.