Am 1. Oktober ist es zu spät!

Reminder: Mit Ende des Monats September enden die Fristen für das Vermeiden von Anspruchszinsen, das Herabsetzen von KSt- und ESt-Vorauszahlungen und die Erstattung von Vorsteuer.

Anspruchszinsen

Für Steuernachforderungen und -gutschriften an Körperschaft- und Einkommensteuer, die das Kalenderjahr 2012 betreffen, beginnen ab 1. Oktober 2013 Anspruchszinsen zu laufen. Der aktuelle Zinssatz beträgt 1,88%. Sofern der errechnete Zinsbetrag EUR 50 nicht übersteigt, erfolgt keine Festsetzung.

Um Anspruchszinsen für Nachzahlungen zu vermeiden, kann eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung an Körperschaft- oder Einkommensteuer bis zum 30. September 2013 entrichtet werden. Allerdings: übermäßig hohe Anzahlungen sind nicht zielführend, da diese zu keiner Festsetzung von Gutschriftzinsen führen können.

Der Überweisungsbeleg bei Körperschaft- und Einkommensteueranzahlungen sollte einen entsprechenden Verwendungszweck enthalten (z.B. „K 1-12/2012“ bzw. „E 1-12/2012“), um eine korrekte Zuordnung der Zahlung zu gewährleisten.

Herabsetzungsanträge für KSt- und ESt-Vorauszahlungen

Übersteigen die für 2013 vorgeschriebenen Vorauszahlungen die sich aus dem voraussichtlichen steuerlichen Einkommen 2013 ergebende Steuerschuld? Dann besteht noch bis 30. September 2013 die Möglichkeit, die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2013 zu beantragen. Hierzu ist dem Finanzamt gemeinsam mit dem Herabsetzungsantrag eine nachvollziehbare Planungs- bzw. Prognoserechnung zum voraussichtlichen Einkommen 2013 zu übermitteln.

Bei Unternehmensgruppen im Sinne des § 9 Körperschaftsteuergesetz ist der Herabsetzungsantrag unter Einbeziehung aller Gruppenmitglieder vom Gruppenträger zu stellen.

Vorsteuererstattung

Wie bereits in unserem Newsletter vom 28. Mai 2013 berichtet, endet die Frist zur Einreichung der Vorsteuererstattungsanträge für 2012 für in der EU ansässige Unternehmer am 30. September 2013.

Der Vorsteuererstattungsantrag ist über FinanzOnline einzureichen. Da mögliche Fehlermeldungen erst mit einiger Zeitverzögerung übermittelt werden, empfehlen wir, die Einreichung bereits einige Tage vor Fristende durchzuführen.

Sollten Sie Unterstützung benötigen im Zusammenhang mit der Berechnung der möglichen Anspruchszinsen, mit einem Herabsetzungsantrag oder mit der Vorsteuererstattung, kontaktieren Sie bitte einfach Ihren PwC Berater.