OECD veröffentlicht aktualisierte Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung (CbC Reporting)
Am 6. April 2017 hat die OECD überarbeitete und ergänzte Leitlinien zur Unterstützung der weltweiten Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung (CbC Reporting) im Rahmen von BEPS-Aktionspunkt 13 veröffentlicht.
Die neuen Leitlinien ergänzen damit die Veröffentlichungen von Juni, Oktober und Dezember 2016 und beziehen sich insbesondere auf Themen, bei denen es in letzter Zeit Auslegungsprobleme gab. Die Leitlinien beschreiben offene Fragen bezüglich des CbCR-Templates und zur Modellgesetzgebung gemäß BEPS-Aktionspunkt 13.
Zu den wesentlichen Ergänzungen und Neuerungen gehören folgende Punkte:
(1) Fragen im Zusammenhang mit dem CbCR-Template
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- Definition von Einnahmen („Revenues“)
- Definition von verbundenen Parteien („related parties“)
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(2) Fragen betreffend der im CbCR-Template aufzunehmenden Geschäftseinheiten
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- Anzuwendende Rechnungslegungsgrundsätze bzw. Grundsätze zur Gruppenbesteuerung
- Behandlung von wesentlichen Beteiligungen („major shareholdings“)
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(3) Fragen im Rahmen der CbCR-Meldepflichten
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- Definition des konsolidierten Konzerngruppenumsatzes („consolidated group revenue“)
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(4) Fragen in Bezug auf den Austausch der CbC Reports
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- Übergangsregelungen für multinationale Unternehmen („parent surrogate filing“)
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Die neuen Leitlinien können auf der Webseite der OECD abgerufen werden.
