Elektronische Einreichung von CbC Report und der Mitteilung zur länderbezogenen Berichterstattung
Gemäß den Bestimmungen des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes (VPDG) sind bestimmte, in Österreich ansässige Unternehmen dazu verpflichtet, erstmals einen CbC Report bis Ende 2017 zu übermitteln. Nun wurde bekannt, dass es ab Herbst/Winter 2017 möglich sein soll, den CbC Report elektronisch via FinanzOnline einzureichen.
Dabei soll die technische Umsetzung in drei Schritten erfolgen. Zunächst soll in einer ersten Phase eine technische Anleitung auf der Homepage des BMF verfügbar sein (geplant für die nächsten 2-3 Wochen), welche den Prozess zur Umwandlung der CbCR-Daten in das international vorgeschriebene XML-Datenformat beschreibt. In einem nächsten Schritt soll es dann eine Testphase geben (geplant für September), in der die Unternehmen ihre Datensätze probeweise via FinanzOnline übermitteln sollen können, um sicherzustellen, dass der fristgerechten Einreichung bis Jahresende nichts im Wege steht. Bis Anfang November 2017 soll dann die Testphase abgeschlossen sein und alle betroffenen Unternehmen sollen nun die Möglichkeit haben, ihre CbCR-Daten via FinanzOnline zu übermitteln.
Weiters ist es seit 4. Juli 2017 bereits möglich, die Mitteilung zur länderbezogenen Berichterstattung gemäß § 4 VPDG auch via FinanzOnline einzureichen.
