Begutachtungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2018
Das BMF hat am 9. April 2018 das Jahressteuergesetz (JStG) 2018 zur Begutachtung versandt. Im Juli sollen die geplanten Neuerungen im Parlament beschlossen werden.
Das JStG 2018 enthält die folgenden wesentlichen Eckpunkte:
- Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regelung) iSd EU-Antimissbrauchsrichtlinie für ausländische beherrschte Körperschaften
- Ausweitung und kürzere Erledigungsfristen von verbindlichen Rechtsauskünften („Advance Ruling“)
- Einführung einer begleitenden Kontrolle („Horizontal Monitoring“) als Alternative zur Außenprüfung
- Einführung einer neuen Abzugssteuer für Infrastrukturprojekte
Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung
Mit der Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung soll die EU-Richtlinie zur Vermeidung von internationalen Steuervermeidungspraktiken in Österreich umgesetzt werden. Noch nicht ausgeschüttete, niedrig besteuerte Passiveinkünfte einer ausländischen Körperschaft oder Betriebstätte sollen unmittelbar der österreichischen beherrschenden Körperschaft als Gewinne zugerechnet werden. Zu den betroffenen Passiveinkünften zählen ua Zinsen, Lizenzgebühren, Dividenden, Einkünfte aus Tätigkeiten von Versicherungen und Banken sowie Einkünfte aus Abrechnungsunternehmen. Für Versicherungen und Banken soll es eine spezifische Ausnahmeregelung geben. Die Hinzurechnungsbesteuerung soll erstmalig für Wirtschaftsjahre angewendet werden, die nach dem 30. September 2018 beginnen.
Ausweitung von Advance Ruling
Für die Besteuerungspraxis ist es hilfreich, dass verbindliche Rechtsauskünfte zu den bisherigen Bereichen (Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen) künftig auch für die Umsatzsteuer (ab 1. Jänner 2020), das internationale Steuerrecht und hinsichtlich des Missbrauchs (beides ab 1. Jänner 2019) eingeholt werden können. Bisher konnte man hier lediglich eine Auskunft im Rahmen von „Treu und Glauben“ erhalten, die geringere Rechtssicherheit bietet.
Darüber hinaus soll der Ruling-Prozess durch eine Erledigungsfrist von zwei Monaten wesentlich beschleunigt werden.
Einführung von Horizontal Monitoring
Als Alternative zur klassischen Außenprüfung soll auf freiwilliger Basis für Unternehmen mit Umsatzerlösen von mehr als 40 Millionen Euro zum 1. Jänner 2019 eine begleitende Kontrolle eingeführt werden. Dabei sollen die Unternehmen einer laufenden Kontrolle und nicht nachträglichen Prüfung der Finanzverwaltung unterzogen werden. Voraussetzung ist die Einrichtung eines Steuerkontrollsystems, mit dem die steuerliche Compliance sicherzustellen und welches von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu überprüfen ist. Das Horizontal Monitoring verlangt von den Unternehmen eine erhöhte Offenlegungspflicht, zum anderen soll es für die Besteuerungspraxis erhöhte Planungs- und Rechtssicherheit schaffen.
Neue Abzugssteuer bei Infrastrukturprojekten
Stellen Grundeigentümer ihren Grund und Boden für Infrastrukturprojekte entgeltlich zur Verfügung, ist der Infrastrukturbetreiber verpflichtet, eine 10%ige Abzugssteuer auf die Einkünfte für die Leitungsrechte zu entrichten.
Sonstige geplante Änderungen
Konzernsteuerrecht
- Nachschärfen des Abzugsverbotes für Zinsen und Lizenzgebühren bei Niedrigbesteuerung des Empfängers
- Verkürzen des Ratenzahlungszeitraumes betreffend die Wegzugsbesteuerung von 7 auf 5 Jahren entsprechend der EU-Antimissbrauchsrichtlinie
- Neue Tatbestände für das sofortige Fälligstellen der noch offenen Ratenzahlungen (wie Insolvenz oder Sitzverlegung der Körperschaft in Drittstaaten)
- Verlängerung der Steuerspaltung bis 2023
Umsatzsteuerrecht
- Entfall der Margenbesteuerung
- Umsetzen der Richtlinie zum E-Commerce-Paket
- Ausweiten der Istbesteuerung auf alle Unternehmer, die der Art nach eine freiberufliche Tätigkeit ausüben unter Außerachtlassen der Rechtsform
Bundesabgabenordnung
- Einfügen einer Missbrauchsdefinition iSd VwGH-Rechtsprechung und der EU-Antimissbrauchsrichtlinie
Autorin: Marlies Ursprung-Steindl
