ECOFIN: Maßnahmenpaket zur Mehrwertsteuer beschlossen
Die EU-Finanzminister haben am 2. Oktober 2018 im ECOFIN ein Maßnahmenpaket im Bereich der Mehrwertsteuer beschlossen. Sie einigten sich auf vier der fünf von der Europäischen Kommission im letzten Jahr vorgelegten Quick fixes. Daneben wird es den Mitgliedstaaten gestattet, einen ermäßigten Steuersatz oder einen Nullsteuersatz für elektronische Veröffentlichungen („Ebooks“) vorzusehen. Ferner stimmte der ECOFIN der Möglichkeit zur Einführung eines generellen Reverse-Charge-Verfahren zu.
Quick fixes
Bis zur Schaffung des endgültigen EU-Mehrwertsteuersystems sollen vier neue Regelungen die Besteuerung gewisser innergemeinschaftlicher Sachverhalte vereinheitlichen und vereinfachen.
Das Maßnahmenpaket sieht neue Regelungen in Bezug auf Konsignationslager, Reihengeschäfte, die zwingende Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Erklärung in der Zusammenfassenden Meldung für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie zu den Nachweispflichten vor.
Details zur Einführung des zertifizierten Steuerpflichtigen (CTP) wurden (noch) nicht aufgenommen. Die Vereinfachungsregelungen der Quick fixes sollen daher für alle Unternehmer gelten. Die von einigen Mitgliedstaaten geforderte Regelung zu Kostengemeinschaften ist ebenfalls nicht Teil des Maßnahmenpakets.
Die Regelungen sollen ab dem 1. Jänner 2020 gelten.
Ebooks
Zukünftig sollen die Mitgliedstaaten elektronische Veröffentlichungen, wie bereits schon physische Veröffentlichungen wie Bücher, mit einem ermäßigten Steuersatz oder einem Nullsteuersatz besteuern dürfen. Damit ist eine Gleichbehandlung zwischen elektronischen Veröffentlichungen und Druckmedien nun grundsätzlich möglich. Ob die Gleichbehandlung in das nationale Recht in Österreich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Reverse-Charge-System
Die Möglichkeit zur Einführung eines generellen Reverse-Charge-Systems ist für Mitgliedstaaten vorgesehen, die besonders vom Mehrwertsteuerbetrug betroffen sind. Dies soll allerdings nur beschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2022 vorgesehen werden.
