PwC | Österreich
  • Share
    • Choose a language:
    • English
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • Steuernachrichten
    • Choose a language:
    • English
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Planung, Beratung und Optimierung
  • Laufende Betreuung
  • People and Organisation
09.05.2019

Umsatzsteuerliche Aspekte des Steuerreformgesetzes I 2019/20

Das Finanzministerium hat am 7. Mai 2019 den Entwurf des Steuerreformgesetzes I 2019/20 zur Begutachtung versendet. Neben kleineren Anpassungen werden die jüngsten Änderungen der EU-MwStSystRichtlinie in das UStG umgesetzt, die sogenannten Quick Fixes. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zum Umsatzsteuergesetz (UStG).

Änderungen für Kleinunternehmer, E-Books und E-Krafträder

Mit 1. Jänner 2020 sollen folgende kleinere Änderungen erfolgen:

  • Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerbefreiung soll von EUR 30.000 auf EUR 35.000 erhöht werden. Damit verbunden soll auch die Verpflichtung zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen erst ab diesem Schwellenwert gelten.
  • Die Lieferung von elektronischen Büchern, Zeitungen und Zeitschriften soll dem ermäßigten Steuersatz von 10% – dem gleichen Steuersatz wie für Druckwerke – unterliegen.
  • Leistungen im Zusammenhang mit elektronischen Krafträdern (inkl. E-Bikes) sollen Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigen. Maßgeblich ist ein CO²-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer.

Quick Fixes

Ab 1. Jänner 2020 sollen die Bestimmungen für Reihengeschäfte und Konsignationslager und die Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen in der Europäischen Union vereinheitlicht werden:

  • Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn ein Gegenstand nacheinander geliefert wird und unmittelbar vom ersten Lieferer bis zum letzten Abnehmer versandt oder befördert wird. Ist ein Zwischenhändler für den Transport verantwortlich, gilt die Lieferung an den Zwischenhändler als die bewegte Lieferung. Gibt der Zwischenhändler seinem Lieferer die UID des Abgangsmitgliedstaates bekannt, ist die bewegte Lieferung die Lieferung des Zwischenhändlers an seinen Abnehmer.
  • Bei Konsignationslagern soll mit Entnahme der Gegenstände aus dem Konsignationslager unter bestimmten Voraussetzungen eine innergemeinschaftliche Lieferung des ausländischen Lieferers an den Empfänger ausgeführt gelten. Damit erklärt der Empfänger den innergemeinschaftlichen Erwerb und der ausländische Lieferer braucht sich nicht für Umsatzsteuer-Zwecke im Mitgliedstaat, wo das Konsignationslager unterhalten wird, registrieren lassen.
  • Die Angabe der UID des Erwerbers und deren Erfassung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) soll eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung werden. Fehlt die UID des Erwerbers, ist sie ungültig oder wird sie nicht in der Zusammenfassenden Meldung angegeben, fällt die Steuerfreiheit weg.
  • Für den Beförderungs- und Versendungsnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sollen die Bestimmungen in den Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden.
FB twitter Linkedin GooglePlus
TagsEU-MwStSystRichtlinieKleinunternehmerregelungKonsignationslagerQuick fixesReihengeschäftSteuerreformgesetz 2019/20
Foto von Christine Weinzierl
Christine Weinzierl christine.weinzierl@at.pwc.com

Kategorien

  • EU
  • Neue Gesetze und Erlässe
  • Umsatzsteuer

Themen

Archiv

Archive

Neueste Nachrichten

  • COVID-19-Ratenzahlungsmodell: Verordnung zur Phase 2 – Glaubhaftmachung der Entrichtung
  • Erhöhung der Zinssätze in der Bundesabgabenordnung (BAO)
  • Teuerungs-Entlastungspaket(e) / neue steuerfreie Teuerungsprämie
  • Neuerungen im Register der wirtschaftlichen Eigentümer
  • Nationalrat beschließt Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG)

Steuernachrichten abonnieren

wöchentliche Updates erhalten

The Academy

Praxiswissen für Ihren Unternehmenserfolg veranstaltungen.pwc.at

  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2021 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.


Bei der Verwendung bestimmter Cookies von US-Anbietern kann es zur Übermittlung Ihrer personenbezogener Daten an diese Anbieter in die USA kommen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-311/18, Schrems II) in den USA kein angemessenes Datenschutzniveau herrscht und zudem keine geeigneten Garantien zum Schutz Ihrer Daten vorhanden sind. Die Übermittlung Ihrer Daten in die USA und die Verwendung von Cookies, bei denen eine solche Übermittlung stattfindet, erfolgt darum ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

Bei Übermittlung Ihrer Daten in die USA, besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Ebensowenig kann die Durchsetzung von Betroffenenrechten gewährleistet werden. Insgesamt sind die Zugriffe und Verwendung von Daten durch US Behörden, laut dem Gerichtshof der Europäischen Union, nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt und daher unverhältnismäßig.


Eine Einwilligung in die Datenübermittlung in die USA wird erteilt, indem Sie alle Cookies akzeptieren und kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Alle Cookies (inklusive US-Datentransfers) akzeptieren Nur erforderliche Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
Manage consent

Datenschutzübersicht

Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
Notwendige
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Funktionell
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
Analyse
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_ga_1HVDJSXJME2 yearsThis cookie is installed by Google Analytics.
SAVE & ACCEPT
Powered by CookieYes Logo