Neue kritische EAS-Auskunft zum Homeoffice als Betriebsstätte
Das BMF veröffentlichte vor kurzem eine EAS-Auskunft und senkte darin die Schwelle für Homeoffice-Betriebsstätten weiter ab.
Schwelle für Homeoffice-Betriebsstätte herabgesetzt
In der jüngsten EAS 3415 vom 27. Juni 2019 positionierte sich das BMF kritisch zu Tätigkeiten, die im Homeoffice ausgeübt werden und liefert relevante Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Homeoffice-Betriebsstätte. Darin ist die Tendenz zu erkennen, dass das BMF das Konzept der Homeoffice-Betriebsstätte sukzessive weiter interpretiert. Dies gilt sowohl für Inbound- als auch Outbound-Fälle. Die Beurteilung hinsichtlich des Bestehens einer Homeoffice-Betriebsstätte soll laut BMF im Einklang mit dem jeweiligen DBA-Partnerstaat stehen. Dennoch ist mit unterschiedlichen Qualifikationen, ob die im Homeoffice ausgeführten Tätigkeiten eine Betriebsstätte begründen oder nicht, und der damit verbundenen Doppelbesteuerung zu rechnen.
Praxishinweis
Zukünftig laufen Tätigkeiten, die Arbeitnehmer in ihrer Wohnung regelmäßig ausüben, schneller Gefahr von der österreichischen Verwaltungspraxis als Homeoffice-Betriebsstätte ihres Arbeitgebers qualifiziert zu werden. Insbesondere bergen Tätigkeiten ein erhöhtes Betriebsstättenrisiko, denen eine nicht nur untergeordnete Funktion der Unternehmenstätigkeit zukommt und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Unternehmen sollten daher verstärkt ihre Homeoffice-Policy auf ein etwaiges Betriebsstättenrisiko überprüfen. Ein gut verzahntes, gemeinsames Vorgehen von Steuer- und Personalabteilungen ist vor allem bei der Abwicklung, Art und Dokumentation der im Homeoffice ausgeführten Tätigkeiten erforderlich, um ein im Einzelfall bestehendes Betriebsstättenrisiko zu reduzieren.
