OECD veröffentlicht finales Papier zu Finanztransaktionen
Am 11. Februar 2020 veröffentlichte die OECD das lang erwartete, finale Papier zu konzerninternen Finanztransaktionen. Ein erster, nicht-konsensualer Entwurf wurde bereits im Juli 2018 veröffentlicht. Das nun veröffentlichte Papier nimmt Stellung zur Beschreibung der Transaktion, konzerninternen Krediten, Cash Pooling, Hedging, Bürgschaften und konzerninternen Versicherungen (Captives).
Auswirkungen
Das aktuelle Papier ist die erste Veröffentlichung der OECD, die eine konsensuale Position betreffend die Behandlung und Preisgestaltung konzerninterner Finanztransaktionen beinhaltet. Multinationale Konzerne haben nun ihre konzerninternen Finanzierungsrichtlinien entsprechend anzupassen, da das finale Papier als 10. Kapitel und damit als neuer Bestandteil Eingang in die OECD Verrechnungspreisleitlinien finden wird.
Bereiche, die nun von erhöhtem Interesse sind und wesentliche Auswirkungen haben dürften, sind u.a.
- die Anwendung des impliziten Supports,
- die Methoden zur Prüfung der Kreditwürdigkeit (Tools und deren Anwendung),
- die vergleichende Abstimmung mit den Kosten bei externer Kreditaufnahme,
- die Anwendung der angemessensten Vertragsbedingungen für die entsprechende Transaktion sowie
- die Festlegung von Zinssätzen (inklusive angemessener Anpassungen).
Warum jetzt?
Das neue Kapitel bildet die Grundlage für die Anwendung von lokalen Verrechnungspreisregelungen für konzerninterne Finanztransaktionen (insbesondere für jene Länder, welche die OECD Leitlinien direkt in nationales Recht umsetzen) sowie für bilaterale Streitfälle und zukünftige Streitbeilegungen. Für internationale Unternehmen erscheint es daher besonders wichtig, bereits jetzt die Auswirkungen des Papiers zu berücksichtigen, da Steuerbehörden ab sofort beginnen, die neuen Rahmenbedingungen zu implementieren und in deren Betriebsprüfungspraxis anzuwenden. In einigen Fällen wird das neu veröffentlichte Kapitel einen erheblichen Einfluss darauf haben, wie Konzerne Verrechnungspreise für konzerninterne Finanzvereinbarungen festlegen. Das wiederum wird eine signifikante Überarbeitung der Konzernrichtlinien für solche Vereinbarungen notwendig machen.
Neben der Einführung des neuen OECD Kapitels macht auch die Aufhebung des LIBOR ab 2021 und die zeitnah folgenden Reformen des EURIBOR und EONIA die Überprüfung und Anpassung der konzerninternen sowie -externen Finanzierungsvereinbarungen notwendig. Es bietet sich daher an, konzerninterne Finanzierungsrichtlinien sowohl an die geplanten Reformen des LIBOR, EURIBOR und EONIA als auch an die Regelungen des neuen Kapitels der OECD Leitlinien gleichzeitig anzupassen.
Wie können wir unterstützen?
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit multinationalen Unternehmensgruppen bei der Erstellung bzw. Überarbeitung von Konzernrichtlinien zur Preisfestsetzung bei Finanztransaktionen und der Ausgestaltung von sinnvollen, nachhaltigen und verteidigbaren Lösungen, insbesondere in folgenden speziellen Bereichen:
- Für eine genaue Beschreibung der Finanztransaktionen ist – nach den neuen Leitlinien der OECD – für sämtliche Finanztransaktionen des Konzerns eine Funktionsanalyse zu erstellen. Viele Konzernrichtlinien zu Verrechnungspreisen enthalten noch keine entsprechenden Funktionsanalysen. Um den neuen Leitlinien der OECD daher zu entsprechen, bedarf es einer dahingehenden Aktualisierung der Konzernrichtlinien;
- Erarbeitung von Konzernrichtlinien zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit (Credit Scoring), insbesondere im Zusammenhang mit der Preisgestaltung bei Krediten oder Bürgschaften unter Beachtung des impliziten Supports und der Abweichungen innerhalb der Länderratings;
- Definition von Rahmenbedingungen und Zinsbandbreiten, die eine gewisse Flexibilität hinsichtlich Dauer, Kreditwürdigkeit, Währung etc. im Zusammenhang mit konzerninternen Kreditvergaben und der Vergütung für konzerninterne Bürgschaften erlauben;
- Festlegung der wichtigsten Vertragsbestimmungen und -klauseln (u.a. unter Berücksichtigung der anstehenden Auflösung des LIBOR);
- Gestaltung von Konzernrichtlinien für Cash Pools, Hedging und konzerninternen Versicherungen (Captive Insurance) unter Berücksichtigung der ausgeübten Funktionen, inhärenten Risiken und des Risikovermögens;
- Unterstützung bei der Implementierung (einschließlich der rechtlichen Beratung), Dokumentation (einschließlich der Erstellung des Master Files) und der Verteidigung entsprechender Regelungen.
