PwC | Östereich
  • Share
    • Choose a language:
    • English
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • Steuernachrichten
    • Choose a language:
    • English
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Planung, Beratung und Optimierung
  • Laufende Betreuung
  • People and Organisation
02.07.2020

Änderungen bei Konjunkturstärkungsgesetz und Investitionsprämiengesetz durch Regierungsvorlage

Die Regierung hat jüngst die Regierungsvorlagen zum Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG) 2020 und dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG) veröffentlicht. Wir wollen in aller Kürze die wesentlichsten Änderungen gegenüber den Begutachtungsentwürfen zusammenfassen:

Abschreibung

  • Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz wurde die Möglichkeit der degressiven Abnutzung (von höchstens 30%) eingeführt. Der Katalog der von der degressiven Abschreibung ausgenommenen Wirtschaftsgüter wurde insofern adaptiert, als nunmehr alle Wirtschaftsgüter, für welche eine Sonderform der Abnutzung nach § 8 EStG vorgesehen ist, ausgenommen sind. Damit soll klargestellt werden, dass diese Wirtschaftsgüter ausschließlich nach Maßgabe der Sonderregelungen des § 8 EStG abgeschrieben werden. Von der degressiven Abschreibung ausgeschlossen sind somit insbesondere Gebäude, Firmenwerte und KFZ. Hingegen werden Elektro-Fahrzeuge (als Gegenausnahme) explizit vom Anwendungsbereich der degressiven Abnutzung erfasst.
  • Der Wirksamkeitsbeginn der degressiven Abschreibung und der beschleunigten Gebäude-AfA (jeweils ab 1.Juli 2020) wurde dahingehend konkretisiert, dass bei Herstellungen der Zeitpunkt der Fertigstellung ausschlaggebend ist.
  • Die beschleunigte Abschreibung von Gebäuden, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, ist nunmehr als Wahlrecht ausgestaltet. Demnach kann im 1. Jahr höchstens der dreifache und im 2. Jahr höchstens der zweifache Wert abgeschrieben werden. Dies ist insbesondere im Bereich der V&V-Einkünfte und für den Grundsatz der Maßgeblichkeit relevant.

Verlustrücktrag

  • Bei abweichenden Wirtschaftsjahren (zB Bilanzstichtag 31. März) könnten COVID-19 bedingte Verluste erst im abweichenden Wirtschaftsjahr 2020/2021 eintreten und wären damit erst in der Veranlagung 2021 erfasst. Daher soll bei Vorliegen eines abweichenden Wirtschaftsjahres ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen vorgesehen werden, einen Verlustrücktrag entweder in der Veranlagung 2020 oder der Veranlagung 2021 vorzusehen. Wird der Verlust aus der Veranlagung 2021 rückgetragen, so kann dieser im Rahmen der Veranlagung 2020 bzw. unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Veranlagung 2019 abgezogen werden.

Investitionsprämie

  • Der Anwendungszeitraum der Investitionsprämie (dh „Setzen der ersten Maßnahme in Zusammenhang mit der Investition“) wird auf den 1. August 2020 (bisher 1. September 2020) vorverlegt und endet unverändert am 28. Februar 2021. Eine Antragstellung ist weiterhin ab dem 1. September 2020 möglich.
  • Ebenso kommt es zu einer Verbreiterung des Anwendungsgebiets für die erhöhte Investitionsprämie iHv 14% dahingehend, dass (neben Digitalisierung und Gesundheit/Life-Science) nunmehr auf Ökologisierung anstatt „nur“ Klimaschutz abgestellt wird.
  • Zu begrüßen ist auch, dass gesetzlich die Investitionsprämie einerseits steuerfrei gestellt wird, andererseits aber auch hiermit zusammenhängende Betriebsausgaben weiterhin abzugsfähig sein sollen.

Detaillierte Ausführungen zu den Begutachtungsentwürfen der geplanten Gesetzesmaßnahmen können Sie in unseren Steuernachrichten vom 25. und 26. Juni 2020 nachlesen:

Steuerliche Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft (Konjunkturstärkungsgesetz)

Neuregelung zu Steuerzahlungen (Konjunkturstärkungsgesetz)

Neue Investitionsprämie als Anreiz für Unternehmer

 

Autorin: Lisa Hoflehner

FB twitter Linkedin GooglePlus
TagsAbschreibungCOVID-19degressive AbschreibungInvestitionsprämieInvestitionsprämiengesetzKonjunkturstärkungsgesetz 2020KonStG 2020RegierungsvorlageVerlustrücktrag
Foto von Ines Hofbauer-Steffel
Ines Hofbauer-Steffel ines.hofbauer-steffel@at.pwc.com
Foto von Daniela Stastny
Daniela Stastny daniela.stastny@at.pwc.com

Kategorien

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Neue Gesetze und Erlässe

Themen

Archiv

Archive

Neueste Nachrichten

  • Brexit: Handels- und Kooperationsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich: Änderungen im Zollrecht
  • Registrierkassenpflicht: Prüfung Jahresbeleg bis 15. Februar 2021
  • Umsatzsteuer-Richtlinien: Die wichtigsten Änderungen aus dem Wartungserlass 2020
  • Steuerbefreiungen im COVID-19-Steuermaßnahmengesetz
  • Achte Ausgabe des PwC DAC6 Pulse

Steuernachrichten abonnieren

wöchentliche Updates erhalten

The Academy

Praxiswissen für Ihren Unternehmenserfolg veranstaltungen.pwc.at

  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2021 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Lesen Sie bitte unsere Cookie-Richtlinie, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.