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25.11.2020

Erweiterter Lockdown-Umsatzersatz

Aufgrund der seit Anfang November 2020 geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sind österreichische Branchen neuerlich von Einschränkungen betroffen. Um diesen direkt und schnellstmöglich zu helfen, wurde von der österreichischen Bundesregierung der Lockdown-Umsatzersatz als Soforthilfe eingeführt. Die Details dazu haben wir bereits in einem früheren Beitrag ausgeführt. Wegen den neuerlichen Verschärfungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wurde am 23. November 2020 die Richtlinie zum erweiterten Umsatzersatz veröffentlicht, die für jene Branchen gilt, die seit dem 17. November 2020 und bis zum 6. Dezember 2020 vom Lockdown betroffen sind.

Nachfolgend informieren wir Sie über die wesentlichen Eckpunkte des erweiterten Umsatzersatzes:

  • Körpernahe Dienstleistungen, z.B. Friseure, erhalten für die Zeit der Schließung 80% des Umsatzes vom Vergleichszeitraum November 2019 ersetzt.
  • Der Handel wird in drei Gruppen eingeteilt, die mit 20%, 40% oder 60% vergütet werden. Hierfür gelten drei Kriterien:
          • Rohertrag der jeweiligen Branche mit doppelter Gewichtung
          • Aufholeffekte
          • Verderblichkeit und Saisonalität der Waren

Die Zuteilung nach Handelsbranchen richtet sich nach den Branchencodes des ÖNACE-2008 Kataloges.

Beantragung Lockdown-Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II bis EUR 800.000

Bei Beantragung eines Lockdown-Umsatzersatzes für November 2020 ist eine gleichzeitige Beantragung des Fixkostenzuschusses II bis EUR 800.000 für den Betrachtungszeitraum November nicht zulässig.

Wird jedoch nur für einen Teil des Betrachtungszeitraumes ein Umsatzersatz beantragt, ist dieser Teil für den Fixkostenzuschuss II bis EUR 800.000 in Abzug zu bringen.

Um eine geordnete Abwicklung beider Zuschüsse sicherzustellen, muss ein Lockdown-Umsatzersatz vor dem Antrag des Fixkostenzuschusses II bis EUR 800.000 beantragt werden.

Eine weitere Richtlinie für indirekt betroffene Branchen ist nach unseren Informationen in Vorbereitung.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html#erweitert

 

Autoren: Daniela Stastny, Alexandra Velic

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TagsCOVID-19DienstleistungenerweitertFixkostenzuschuss IIHandelLockdownUmsatzersatz
Foto von Daniela Stastny
Daniela Stastny daniela.stastny@at.pwc.com
Foto von Alexandra Velic
Alexandra Velic alexandra.velic@at.pwc.com

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