OECD Verrechnungspreisleitlinien 2022
Die OECD Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (OECD Verrechnungspreisleitlinien) bieten eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Am 20. Januar 2022 veröffentlichte die OECD eine neue Fassung dieser Verrechnungspreisleitlinien. Diese stehen in englischer und französischer Sprache auf der OECD-Webseite zur Verfügung.
Die OECD Verrechnungspreisleitlinien 2022 ersetzen die Fassung aus 2017. Die inhaltlichen Neuerungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Integration der folgenden, bisher in separat veröffentlichten Reports in die OECD Verrechnungspreisleitlinien:
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- die am 11. Februar 2020 veröffentlichten Verrechnungspreisleitlinien für Finanztransaktionen (Transfer Pricing Guidance on Financial Transactions: Inclusive Framework on BEPS: Actions 4, 8-10); sowie
- die am 21. Juni 2018 veröffentlichte, überarbeitete Anleitung zur Anwendung der Gewinnaufteilungsmethode (Revised Guidance on the Application of the Transactional Profit Split Method – BEPS Action 10).
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Weiters wurden in den Annex die Leitlinien für Steuerverwaltungen zur Anwendung des Ansatzes für schwer zu bewertende immaterielle Werte (Guidance for Tax Administrations on the Application of the Approach to Hard-to-Value Intangibles – BEPS Action 8) aufgenommen.
Darüber hinaus wurden lediglich geringfügige redaktionelle Änderungen zur Erhaltung der sprachlichen Konsistenz sowie der Nummerierung bei Randziffern vorgenommen.
Fazit und Ausblick
Die neuen OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 bringen inhaltlich keine wesentlichen Neuerungen. Nachdem die österreichische Finanzverwaltung einer dynamischen Interpretation folgt, ist damit zu rechnen, dass sie bereits in laufenden Außenprüfungen herangezogen werden.
Autorin: Stana Matejic
