Verlängerung der COVID-19 Förderungen
Das Bundesministerium für Finanzen hat aufgrund der weiteren bestehenden Corona-bedingten Einschränkungen einige bereits bestehende COVID-19 Förderungen verlängert. Im folgenden Beitrag (Stand 7. Februar 2022) informieren wir Sie über die wichtigsten Eckpunkte:
Ausfallsbonus III
Der Ausfallsbonus wurde ein weiteres Mal („Ausfallsbonus III“) verlängert und kann für die Kalendermonate November 2021, Dezember 2021, Jänner 2022, Februar 2022 und März 2022 beantragt werden. Die Anspruchsvoraussetzungen (abgesehen vom Umsatzausfall, der gegenüber dem Ausfallsbonus II nur 30% für November oder Dezember 2021 bzw. 40% für Jänner, Februar oder März 2022 betragen muss) sowie die Höhe des Ausfallsbonus bleiben grundsätzlich unverändert wie beim Ausfallsbonus II.
Der maximale beihilfenrechtliche Rahmen wurde von EUR 1,8 Mio. auf EUR 2,3 Mio. erhöht.
Der Ausfallsbonus III kann seit 10. Dezember 2021 beantragt werden.
Die entsprechende Richtlinie wurde am 2. Dezember 2021 kundgemacht.
Weitere Informationen zum Ausfallsbonus III finden Sie hier: Tax Newsletter zum Ausfallsbonus III
Verlustersatz III
Der Verlustersatz III kann ab einem Umsatzausfall von mind. 40% für die Monate Jänner 2022, Februar 2022 und März 2022 beantragt werden. Ersetzt werden 70% bzw. 90% der Verluste je nach Unternehmensgröße.
Anträge können für bis zu max. drei Betrachtungszeiträume gestellt werden und sind so zu wählen, dass alle zeitlich zusammenhängen. Die drei Verlustersätze (Verlustersatz I, Verlustersatz II und Verlustersatz III) sind getrennt zu betrachten.
Der maximale beihilfenrechtliche Rahmen wurde von EUR 10 Mio. auf EUR 12 Mio. erhöht.
Die Beantragung und Auszahlung soll wieder in bis zu zwei Tranchen erfolgen.
Die Beantragung kann ab 10. Februar 2022 und bis spätestens 30. September 2022 über FinanzOnline eingebracht werden.
Die entsprechende Richtlinie wurde am 23. Dezember 2021 kundgemacht.
Weitere Informationen zum Verlustersatz III finden Sie unter: Tax Newsletter zum Verlustersatz III
Verlängerung Antragsfrist Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz
Mit den am 22. November 2021 kundgemachten Verordnungen wurden die Antragsfristen des Fixkostenzuschusses 800.000 und Verlustersatzes von 31. Dezember 2021 auf 31. März 2022 verlängert.
Weitere Informationen zum Fixostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz finden Sie hier: Tax Newsletter zu FKZ 800.000 und Tax Newsletter zu Verlustersatz