Nationalrat beschließt Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG)
Am 6. Juli 2022 hat der Nationalrat das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 13. Juli 2022. Abzuwarten bleibt die Genehmigung oder Nichtuntersagung durch die Europäische Kommission und die anschließende Kundmachung im Bundesgesetzblatt.
Erklärtes Ziel des Energiekostenzuschusses für Unternehmen ist die Entlastung der besonders von den hohen Energiekosten betroffenen, energieintensiven Unternehmen. Das Gesamtvolumen des Direktzuschusses beträgt 450 Millionen Euro.
Antragsberechtigt sind energieintensive Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, bei welchen die Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3% des Produktionswertes betragen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5% des Mehrwertes beträgt. Anteile von Mehraufwendungen für den betriebseigenen Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas, die ab 1. Februar 2022 entstehen, können bis zu 400.000 Euro pro Unternehmen gefördert werden. Abhängig von Betroffenheit und Branche können Mehraufwendungen für Strom und Erdgas auch mit einem höheren Zuschuss gefördert werden.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und nach Antragstellung und Abrechnung ausbezahlt. Anträge können für Sachverhalte im Zeitraum zwischen 1. Februar 2022 und 31. Dezember 2022 gestellt werden.
Zu beachten ist insbesondere das gesetzlich verankerte Verbot von Mehrfachförderungen. Die Förderung der förderfähigen Kosten durch andere öffentliche Rechtsträger ist unzulässig, sonstige Unterstützungen der Energie- und Strompreise sind daher bei der Berechnung der förderfähigen Kosten in Abzug zu bringen. Wird eine Förderung im Rahmen des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG) gewährt, dann ist eine Förderung für erhöhte Stromkosten im Jahr 2022 nach dem UEZG ausgeschlossen (das SAG liegt jedoch bislang nur als Ministerialentwurf vor).
Mit der Abwicklung des Förderprogramms nach diesem Bundesgesetz wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) beauftragt. Nähere Details werden noch in einer Förderungsrichtlinie festgelegt, deren Veröffentlichung im Herbst 2022 erwartet wird.
Verfasst von: Christiane Zöhrer, Margarete Kinz
