Bundesabgabenordnung (BAO) – Erhöhung der Zinssätze
Aufgrund der neuerlichen Erhöhung des Leitzinses der Europäischen Zentralbank um 0,50%-Punkte ändern sich Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen), Beschwerdezinsen sowie Umsatzsteuerzinsen.
Die Europäische Zentralbank hat ihren Leitzins mit Wirksamkeit ab 22. März 2023 erhöht. Durch die Anpassungsautomatik erhöht sich somit auch in Österreich der Basiszinssatz von 2,38% auf 2,88%. Derzeit liegen die betroffenen Zinssätze einheitlich bei 2% über dem Basiszinssatz.
Ab 22. März 2023 ergeben sich daher folgende effektive Zinssätze in der Bundesabgabenordnung (BAO):
Stundungszinsen | § 212 Abs 2 BAO | 4,88 % * |
Aussetzungszinsen | § 212a Abs 9 BAO | 4,88 % |
Anspruchszinsen | § 205 Abs 2 BAO | 4,88 % |
Beschwerdezinsen | § 205a Abs 4 BAO | 4,88 % |
Umsatzsteuerzinsen | § 205c Abs 5 BAO | 4,88 % |
* bis 30. Juni 2024 gemäß § 323c Abs 13 BAO, danach 7,38 % |
Der entsprechende BMF-Erlass vom 16. März 2023 wurde am 17. März 2023 in der Findok veröffentlicht. Damit wird der BMF-Erlass vom 3. Februar 2023 ersetzt.
Wenn die oben genannten Zinsen einen Betrag von EUR 50,00 nicht erreichen, sind diese nicht festzusetzen.