Bundesabgabenordnung (BAO) – Erhöhung der Zinssätze
Aufgrund neuerlicher Erhöhungen des Leitzinses der Europäischen Zentralbank um insgesamt 0,50%-Punkte ändern sich Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen), Beschwerdezinsen sowie Umsatzsteuerzinsen.
Nachdem die Europäische Zentralbank ihren Leitzins im Mai um 0,25%-Punkte erhöht hat, wurde am 15. Juni 2023 eine erneute Erhöhung um 0,25%-Punkte mit Wirksamkeit ab 21. Juni 2023 beschlossen. Durch die Anpassungsautomatik erhöht sich somit auch in Österreich der Basiszinssatz von 2,88% auf 3,38%. Derzeit liegen die betroffenen Zinssätze einheitlich bei 2% über dem Basiszinssatz.
Ab 21. Juni 2023 ergeben sich daher folgende effektive Zinssätze in der Bundesabgabenordnung (BAO):
Stundungszinsen | § 212 Abs 2 BAO | 5,38 % * |
Aussetzungszinsen | § 212a Abs 9 BAO | 5,38 % |
Anspruchszinsen | § 205 Abs 2 BAO | 5,38 % |
Beschwerdezinsen | § 205a Abs 4 BAO | 5,38 % |
Umsatzsteuerzinsen | § 205c Abs 5 BAO | 5,38 % |
* bis 30. Juni 2024 gemäß § 323c Abs 13 BAO, danach 7,88 % |
Der entsprechende BMF-Erlass vom 16. Juni 2023 wurde am selben Tag in der Findok veröffentlicht. Damit wird der BMF-Erlass vom 13. März 2023 ersetzt.
Wenn die oben genannten Zinsen einen Betrag von EUR 50,00 nicht erreichen, sind diese nicht festzusetzen.