DAC7: BMF veröffentlicht technische Details zur Meldung
Durch das am 1. Jänner 2023 in Kraft getretene Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) werden Betreiber bestimmter digitaler Plattformen erstmalig verpflichtet, bis 31. Jänner 2024 für das Jahr 2023 unter anderem steuerlich relevante Informationen über meldepflichtige Anbieter an das Finanzamt zu übermitteln. Nun hat das BMF technische Details zur Meldung veröffentlicht.
Eckpunkte
Das BMF hat auf seiner Website Details zu den Vorgaben der Übermittlung der DAC7 Meldungen inkl. Berichtigungs- bzw. Korrekturmechanismus veröffentlicht.
Neben Beispiel XML Schemen, einem XML Schema User Guide und einem Fehlercodeverzeichnis sind allgemeine Informationen für meldende Plattformbetreiber herausgegeben worden. Zusätzlich zu den technischen Anforderungen an die DAC7 Meldung (inkl. Korrektur- und Befreiungsmeldung) geht aus diesen insbesondere hervor, dass
- Mehrfache (zumindest zweimalige) Berichtigungen derselben Daten möglich sind und
- Größenbeschränkungen für Erst- und Korrekturmeldungen gelten (jeweils 20 MB). Das BMF schätzt, dass pro Initialmeldung Daten von bis zu 2.000 Anbietern übermittelt werden können. Im Falle größerer Datensätze oder einer höheren Anzahl von Anbietern sind mehrere Erstmeldungen erforderlich.
Wie angenommen wird der zur Meldung verpflichtete Plattformbetreiber die Möglichkeit haben, seine Meldungen entweder als XML-File im Webportal oder über ein HTTP-basiertes Webservice abzugeben. Der Einstieg in das Portal für Digitale Plattformen erfolgt via FinanzOnline. Der Zugang wird ab 14. Oktober 2023 für Tests zur Verfügung stehen.
Ausblick
Die ersten Meldungen stehen bald an. Dank der Veröffentlichung des BMF können sich betroffene Unternehmen nun endlich mit der Meldetechnologie beschäftigen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der technischen Implementierung von DAC7.
Nähere Details finden Sie auf unserer PwC DAC7-Site.
Verfasst von: Sophie Schönhart, Sophie Heindl