Online erstellte belgische Ansässigkeitsbescheinigungen vom BMF akzeptiert
Am 21. Juni 2023 wurde eine Konsultationsvereinbarung zwischen Österreich und Belgien zur gegenseitigen Akzeptanz von Ansässigkeitsbestätigungen geschlossen. So sollen von der belgischen (und österreichischen) Finanzverwaltung separat ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Entlastung an der Quelle oder im Rückerstattungsverfahren künftig akzeptiert werden.
Aus österreichischer Sicht betrifft die Konsultationsvereinbarung Fälle, bei denen eine Zahlung – welche der österreichischen Abzugssteuer unterliegt (ua Dividenden, Lizenzgebühren oder Entgelte für Arbeitskräftegestellung) – an eine in Belgien ansässige Person geleistet wird. Bisher war es erforderlich, dass für die Entlastung an der Quelle oder das Rückerstattungsverfahren die Ansässigkeit des belgischen Empfängers auf den österreichischen Formularen (ua ZS-EUMT, ZS-Qu2, ZS-RD-DIGMBH, etc) bestätigt werden muss.
Nun kam es zur Einigung darüber, dass wenn nach österreichischem nationalen Recht eine Ansässigkeitsbestätigung erforderlich ist, sich die österreichischen Behörden dazu verpflichten, die Ansässigkeitsbestätigung – welche von der belgischen Steuerverwaltung separat ausgestellt wurde – zu akzeptieren. Dies gilt auch für im elektronischen Verfahren ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen der belgischen Finanzverwaltung.
Die Vereinbarung gilt auch im umgekehrten Fall, wenn belgischen Verwaltungsbehörden eine österreichische Ansässigkeitsbestätigung vorgelegt wird. Die konkreten Voraussetzungen für diese gegenseitige Anerkennung sind hier zu finden.
Die genannten Rechtsfolgen gelten seit der Unterzeichnung der Konsultationsvereinbarung für alle offenen und künftigen Anträge (Art 3 Abs 1 Konsultationsvereinbarung).
In Summe bedeutet das, dass Österreich die folgenden ausländischen Ansässigkeitsbestätigungen anerkennt:
- Belgien
- Chile
- Mexiko
- Portugal
- Spanien
- Thailand
- Türkei
- USA
Für alle anderen Länder muss weiterhin die ausländische Ansässigkeitsbestätigung auf den österreichischen Formularen erfolgen.