VAT in the Digital Age („ViDA“) – Einigung im ECOFIN
Am 8. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission mit ihrem Richtlinienentwurf für die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) ihre lang erwarteten Vorschläge zur Modernisierung der Mehrwertsteuervorschriften in der EU vorgelegt. Am 5. November 2024 wurden diese nun einstimmig vom EU-Rat angenommen.
Grob lässt sich der Richtlinienvorschlag in folgende drei Maßnahmenpakete gliedern, die schrittweise in Kraft treten sollen.
- Digitale Mehrwertsteuermeldepflichten und elektronische Rechnungsstellung (Digital Reporting Requirements /E-Invoicing)
- Plattformwirtschaft (Platform Economy)
- Einzige EU-Mehrwertsteuerregistrierung (Single VAT Registration)
Der Richtlinienentwurf wurde von einigen EU-Mitgliedstaaten sehr kritisch kommentiert. Am 8. Mai 2024 wurde ein Kompromissvorschlag veröffentlicht, der im Rahmen des ECOFIN am 14. Mai 2024 besprochen, aber noch nicht final beschlossen wurde. Daraufhin wurde am 30. Oktober 2024 ein weiterer Kompromissvorschlag veröffentlicht, den der EU-Rat nun heute, am 5. November 2024, einstimmig angenommen hat.
Große Änderungen gegenüber dem bisherigen Richtlinienvorschlag enthält der neue Kompromiss nicht. Allerdings bekommen die Mitgliedstaaten nun noch einmal mehr Zeit, um die neuen Regelungen umzusetzen.
Fristen für das Inkrafttreten der Änderungen gemäß Kompromissvorschlag:
1. Juli 2028: Einzige EU-Mehrwertsteuerregistrierung
1. Jänner 2030: Änderungen Plattformwirtschaft (freiwillige Umsetzung mit 1. Juli 2028)
1. Juli 2030: Einführung digitale Meldepflichten und verpflichtende elektronische Rechnungsstellung (“DRR”)
Detaillierte Ausführungen zu den Änderungen aufgrund der ViDA Initiative entnehmen Sie unserem letzten Newsletter.
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