Förderprogramm „Transformation der Industrie“ – Bedarfseinmeldung für den Investitionszuschuss noch bis Ende Februar 2025
Das Programm „Transformation der Industrie“, das im Umweltförderungsgesetz (UFG) verankert ist, schafft einen finanziellen Anreiz für Investitionen in Richtung Klimaneutralität in Österreich. Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) unterstützt die Reduktion von Treibhausgasemissionen aus fossilen Energieträgern und industriellen Prozessen, um die Dekarbonisierung bis 2040 voranzutreiben und den Wirtschaftsstandort zu stärken.
Bis 2030 stehen insgesamt EUR 2,975 Milliarden zur Verfügung, ab 2024 mit jährlichen Fördermitteln von bis zu EUR 400 Millionen laut den Informationen des BMK. Erstmals werden nicht nur Investitionskosten, sondern auch laufende Kosten gefördert.
Das Programm bietet zwei Arten von Förderungen: den Transformationszuschuss und den Investitionszuschuss. Es gibt jeweils getrennte Ausschreibungen zu diesen Zuschüssen, eine Kombination von Förderungen aus unterschiedlichen Ausschreibungen zur Transformation der Industrie in Bezug auf dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.
Transformationszuschuss
Mit dem Transformationszuschuss werden sowohl Investitionskosten als auch gewisse Betriebskosten abgedeckt.
Gefördert werden die Mehrkosten eines erneuerbaren Energieträgers im Vergleich zu einem fossilen Energieträger bei einer gleichzeitigen Investition in eine klimafreundliche Technologie über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Dabei werden die laufenden Kosten in Form eines Ausgleichs der Kostendifferenz zwischen den bestehenden fossilen und den neuen erneuerbaren Energieträgern sowie die anteiligen Investitionskosten gefördert. Die Auszahlung erfolgt jährlich über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ab dem ersten Jahr des Betriebs, wobei der Auszahlungsbetrag jährlich neu ermittelt wird.
Der tatsächlich auszuzahlende Förderbetrag im Rahmen des Transformationszuschusses leitet sich aus der Berechnung der Förderhöhe gem. Anhang 1 der Förderungsrichtlinien des BMK ab. Dabei ist der maximale Förderungs-Auszahlungsbetrag über die Vertragslaufzeit mit EUR 200 Millionen je Antrag festgelegt.
Förderanträge sind ab 24. Februar bis 28. Mai 2025 möglich.
Investitionszuschuss
Bei dem Investitionszuschuss werden nur die Investitionskosten für Investitionen in technische Anlagen bzw. Aggregate zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch Treibhausgasemissionen mit bis zu 80% der Investitionskosten gefördert. Voraussetzung für die einmalige Auszahlung ist die fristgerechte Umsetzung des Projekts und der Nachweis der versprochenen THG-Reduktion.
Der positive Umwelteffekt muss über 10 Jahre nachgewiesen werden können. Zur zielgerichteten Gestaltung des Investitionszuschusses läuft derzeit noch bis Ende Februar 2025 eine Bedarfserhebung. Unternehmen können noch bis Ende Februar 2025 mögliche Projekte bei BMK und KPC einmelden.
Beide Typen von Förderungen werden im Rahmen eines kompetitiven Ausschreibungsverfahrens vergeben. Dabei kann das förderwerbende Unternehmen das Gebot in EUR pro vermiedener Tonne CO2eq, und somit die tatsächliche Förderhöhe, selbst festlegen.
Die Bundesministerin für Klimaschutz hat unter Bedachtnahme auf die Empfehlung der Europäischen Kommission eine Mindestreduktion an Treibhausgasemissionen, eine maximale Förderintensität, einen maximalen Förderbetrag und eine maximale Fördersumme je eingereichter Maßnahme für jede Ausschreibung festzulegen.
Die Reihung der eingereichten und formal inhaltlich korrekten Ansuchen ergibt sich gem. § 9 Abs. 2 der Förderungsrichtlinien des BMK aus den quantitativen und qualitativen Ausschreibungskriterien. Ein Zuschlag erfolgt im Rahmen der verfügbaren, vorab festgelegten Mittelausstattung der jeweiligen Ausschreibung.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Fördermöglichkeiten zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Transformationsziele zu erreichen.