Steuerliche Neuerungen im Regierungsprogramm 2025 -2029
Am 27. Februar 2025 hat die zukünftige Bundesregierung ihr Regierungsprogramm vorgestellt. Es umfasst eine Vielzahl an einzelnen Themen, die vielfach nur in Grundzügen angesprochen sind. Einige Maßnahmen sind bereits konkreter ausformuliert und dargestellt. Als Stoßrichtung lassen sich zum einen zahlreiche Vereinfachungen zur Förderung des österreichischen Wirtschaftsstandorts erkennen. Zum anderen sind Maßnahmen zur Erhöhung des Steueraufkommens sowie zum Schließen von Steuerlücken enthalten. Zu den wesentlichen steuerlichen Vorhaben und Maßnahmen der neuen Bundesregierung zählen unter anderem:
Einkommensteuer
- Anpassung der Abschreibungsdauern an die tatsächlichen Nutzungsdauern
- Anhebung der Luxustangente auf EUR 55.000 in 2027 (weitere Anhebung in Richtung EUR 65.000 in Aussicht gestellt)
- Verbesserte steuerfreie Mitarbeiter-Prämie sowie Evaluierung der Höhe und der Praxistauglichkeit von Sachbezügen und Mitarbeiterbegünstigungen
- Begünstigungen von Überstunden, höherer Freibetrag für Urlaubs- und Weihnachtsremuneration
- Verlängerung des Höchststeuersatz 55% um 4 Jahre
- Vereinfachung der Lohnverrechnung und Arbeitnehmerveranlagung
- Anhebung des Gewinnfreibetrags auf 15% von EUR 50.000 (statt bisher EUR 33.000)
- Start-up Förderung durch Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
- Aussetzen eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs (Kalte Progression)
- Erleichterungen beim Zuverdienst von Personen in der echten Alterspension, etwa durch eine 25% Endbesteuerung, Befreiung der SV-Beiträge für die Dienstnehmer
- Erleichterung von Betriebsübergaben durch Erhöhung des Veräußerungsfreibetrags ab 2027 von EUR 7.300 auf EUR 45.000; zusätzlich entfällt das Berufsverbot als Voraussetzung für die Nutzung des Hälftesteuersatzes
- Die Forschungsprämie soll als wichtiger Standortfaktor in der jetzigen Form abgesichert und für eine künftige Weiterentwicklung evaluiert werden
Immobilien
- Widmungsgewinne sollen bereits im Jahr 2025 im Rahmen der Immobilienertragsteuer steuerlich effektiver erfasst werden (Widmungsabgabe)
- Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer mit 1. Juli 2025, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen (zB durch Zusammenrechnung verbundener Erwerber)
- Prüfung der Abschaffung der staatlichen Nebengebühren sowie der Grunderwerbsteuer beim Erwerb des ersten Eigenheims
Internationales Steuerrecht
- Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung durch rasche Umsetzung der FASTER-Richtlinie (zB Einführung einer gemeinsamen digitalen EU-Bescheinigung für die steuerliche Ansässigkeit)
- Effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung
- Einsatz auf OECD- und EU-Ebene für rechtssichere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice/Remote-Working
Privatstiftungen
- Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5%
- Anhebung der Zwischensteuer auf 27,5%
Umsatzsteuer
- Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien
- Ausweitung des Reverse Charge-Systems auf Grundstücke
- Vorzeitige Abschaffung des Nullsteuersatzes für Photovoltaik-Anlagen
Sonstiges
- Anpassungen bei der Digitalsteuer
- Anpassungen und Ausweitung bei der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe) und beim Energiekrisenbeitrag
- Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
Bereits im Regierungsprogramm hat die zukünftige Bundesregierung wesentliche Eckpfeiler für zahlreiche steuerliche Änderungen – sowohl Entlastungen wie auch Verschärfungen – eingeschlagen. Mit der konkreten Ausgestaltung im Rahmen entsprechender Gesetzesänderungen wird noch vor dem Sommer zu rechnen sein.