Pillar II: (Potentielle) Meldepflicht bis 31. Dezember 2024 bei Beauftragung der abgabepflichtigen Geschäftseinheit

Die globale Mindeststeuer (Pillar II) bringt neben umfassenden und komplexen Berechnungen auch diverse Compliance-Verpflichtungen mit sich. Obwohl die Abgabe des ersten Mindeststeuerberichts sowie der Voranmeldung der Selbstberechnungsabgabe erst ab 2026 fällig wird, besteht unter Umständen bereits bis zum Jahresende 2024 Handlungsbedarf. Die Regelungen der globalen Mindestbesteuerung erfassen alle Gesellschaften und Betriebsstätten eines Konzerns mit konsolidiertem […]

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