Geplante Entlastungsmaßnahmen für 2025 zur Abgeltung der kalten Progression
Seit 2023 ist die durch die sogenannte „kalte Progression“ verursachte steuerliche Mehrbelastung jährlich abzugelten. Unter dem auch medial in jüngster Vergangenheit häufig strapazierten Begriff der kalten Progression ist jener Effekt zu verstehen, durch den die jährlich inflationsbedingten Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung bei den Steuerpflichtigen führen, wenn die Tarifstufen nicht ebenfalls dementsprechend an die Inflation […]
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