Zulassung als CBAM-Anmelder – Wichtige Neuerungen!

Am 17. März 2025 hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 die Bedingungen und Verfahren für die Zulassung als CBAM-Anmelder konkretisiert. Ab 1. Jänner 2026 ist die Einfuhr von CBAM-Waren nur mehr als CBAM-Anmelder erlaubt! Der Import von CBAM-Waren ohne entsprechende Anmeldung kann nach diesem Datum zu Sanktionen führen.  Die wichtigsten Punkte iZm […]

weiterlesen