PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • English
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • Steuernachrichten
    • Choose a language:
    • English
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Planung, Beratung und Optimierung
  • Laufende Betreuung
  • People and Organisation

Ausfallsbonus III

Das bereits bekannte Förderinstrument des Ausfallsbonus wurde zum zweiten Mal verlängert. Am 2. Dezember 2021 wurde die Verordnung zum Ausfallsbonus III im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Im folgenden Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten Eckpunkte:

Allgemeine Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Österreich haben und die eine operative Tätigkeit in Österreich ausüben, die zu (betrieblichen) Einkünften gem. §§ 22 oder 23 EStG führt.

Es darf beim antragstellenden Unternehmen in den letzten drei veranlagten Jahren kein rechtskräftig festgestellter Missbrauch iSd § 22 BAO vorliegen, der zu einer Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von mind. EUR 100.000 im jeweiligen Veranlagungszeitraum geführt hat.

Das Unternehmen darf in den letzten fünf veranlagten Jahren nicht mit einem Betrag von insgesamt mehr als EUR 100.000 vom Abzugsverbot des § 12 Abs 1 Z 10 KStG oder des § 10a KStG (Hinzurechnungsbesteuerung, Methodenwechsel) betroffen gewesen sein.

Das Unternehmen darf weder seinen Sitz noch eine Niederlassung in einem Staat haben, der in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke genannt ist, und an dem Sitz oder der Niederlassung in diesem Staat im ersten nach dem 31. Dezember 2018 beginnenden Wirtschaftsjahr überwiegend Passiveinkünfte iSd § 10a Abs 2 KStG erzielen.

Weiters darf über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein. Ausgenommen sind Finanzordnungswidrigkeiten oder eine den Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigende Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße.

Befinden sich Unternehmen in einem Insolvenzverfahren, sind sie mangels operativer Tätigkeit von der Antragstellung ausgeschlossen, außer ein Sanierungsverfahren wurde über sie eröffnet.

Betrachtungszeitraum und Berechnung

Der Ausfallsbonus III kann beantragt werden, wenn das Unternehmen einen Umsatzausfall von mind. 30% (November oder Dezember 2021) bzw 40% (Jänner, Februar oder März 2022) im als Betrachtungszeitraum herangezogenen Kalendermonat hat.

Als Betrachtungszeitraum für den Ausfallsbonus III ist der Kalendermonat heranzuziehen. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist November 2021 und der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist März 2022.

Die Höhe ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10% bis 40%) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war. Der Ausfallsbonus III ist mit jeweils EUR 80.000 pro Kalendermonat gedeckelt. Die Mindesthöhe für den Bonus beträgt EUR 100.

Weiters darf die Summe des Ausfallsbonus III und die auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen nicht die Vergleichsumsätze übersteigen. Die auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen ergeben sich aus den Beträgen, die für den Betrachtungszeitraum gegenüber dem AMS gemäß Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19) abgerechnet werden.

Der Vergleichszeitraum für die Berechnung der Höhe der Umsätze ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums entsprechende Kalendermonat aus dem Zeitraum November, Dezember und März 2019 sowie Jänner und Februar 2020. Die Vergleichsumsätze werden von der Finanzverwaltung anhand mehrerer Berechnungsmöglichkeiten ermittelt, z.B. anhand der in der UVA des Vergleichszeitraums angegebenen Umsätze (KZ 000).

Der Umsatz im Betrachtungszeitraum ist vom Antragsteller der Finanzverwaltung bekanntzugeben. Es sind dabei die ermittelten Umsätze (KZ 000) nach den Vorschriften des UStG heranzuziehen. Bei der Ermittlung der Umsätze bzw. der Umsatzerlöse sind auszuscheiden:

        • mit dem Verkauf von Grundstücken erzielte Umsätze bzw. Umsatzerlöse, sofern der Verkauf (nach Kriterien des UStG) ein Hilfsgeschäft darstellt,
        • Umsätze bzw. Umsatzerlöse, die nicht mit einer operativen Tätigkeit erzielt wurden und
        • Umsätze bzw. Umsatzerlöse, die bereits bei der Beantragung eines Ausfallsbonus, Ausfallsbonus II oder Ausfallsbonus III berücksichtigt wurden.

Bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen kann der Ausfallsbonus II solange gewährt werden, bis der beihilfenrechtliche Höchstbetrag iHv EUR 2,3 Mio. abzüglich eventuell erhaltener sonstiger finanziellen Maßnahmen (insb. Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, FKZ 800.000, 100%-Garantien sowie Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds) erreicht ist. Es kann kein Ausfallsbonus gewährt werden, wenn der beihilfenrechtliche Höchstbetrag weniger als die Mindesthöhe beträgt.

Der Ausfallsbonus III verringert den beihilferechtlichen Höchstbetrag von EUR 1,8 Mio. beim Fixkostenzuschuss 800.000 sowie Ausfallsbonus II nicht.

Für Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten (UiS) gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU befunden haben, kann ein Ausfallsbonus nach der De-minimis Verordnung der EU mit einem Höchstbetrag von bis zu EUR 200.000 beantragt werden. Für UiS, bei denen es sich um Klein- oder Kleinstunternehmen gemäß der KMU-Definition des Anhangs 1 der AGVO handelt, gibt es weitere Ausnahmen.

Antragstellung

Eine Antragstellung ist ab dem 10. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 9. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats möglich, z.B. für den Betrachtungszeitraum November ist eine Antragstellung bis zum 9. März 2022 möglich.

Die COFAG entscheidet über eine Gewährung des Ausfallsbonus III. Die Anträge sind ausschließlich über FinanzOnline einzureichen.

Bei der Beantragung des Ausfallsbonus III kann das Unternehmen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter vertreten werden.

Weitere Informationen zum Ausfallsbonus III finden Sie unter: https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus3/

FB twitter Linkedin
TagsAusfallsbonus IIIBerechnungBetrachtungszeitraumVerlängerungVoraussetzungen
Foto von Daniela Stastny
Daniela Stastny Kontakt aufnehmen
Foto von Alexandra Velic
Alexandra Velic Kontakt aufnehmen

Kategorien

  • Allgemeines

Themen

Archiv

Archive

Neueste Nachrichten

  • EuGH konkretisiert bisherige Aussagen zur Steuerschuld kraft Rechnung bei Leistungen an Endverbraucher – Aufteilung und Schätzung
  • Zukunft gestalten: Finanzierungs- und ESG-Chancen mit der neuen aws-Garantierichtlinie 2025-2028
  • Förderungsmöglichkeiten für Investitionen im Bereich der Energiewende und Kreislaufwirtschaft
  • Förderungsmöglichkeiten für den Verteidigungssektor
  • BMF-Erlass – Senkung der Zinssätze

Steuernachrichten abonnieren

wöchentliche Updates erhalten

The Academy

Praxiswissen für Ihren Unternehmenserfolg veranstaltungen.pwc.at

  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
  • Impressum
  • Rechtliche Hinweise
  • Datenschutzerklärung
  • Über Cookies
  • Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

    Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
    Alle Cookies akzeptieren Nur erforderliche Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
    Manage consent

    Datenschutzübersicht

    Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
    Notwendige
    immer aktiv
    Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
    CookieDauerBeschreibung
    cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
    cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
    cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
    cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
    cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
    cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
    CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
    viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
    Funktionell
    Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
    CookieDauerBeschreibung
    pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
    Analyse
    Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
    CookieDauerBeschreibung
    _ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
    _ga_1HVDJSXJME2 yearsThis cookie is installed by Google Analytics.
    SAVE & ACCEPT
    Powered by CookieYes Logo