EU-Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung über CO2-Grenzausgleichssystem
Das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) ist ein elementarer Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets. Im Zuge dieser Initiative sollen die Netto-Treibhausgase bis 2030 um 55% (gegenüber dem Ausstoß 1990) reduziert und die EU bis 2050 klimaneutral werden. Der Vorschlag für das CO2-Grenzausgleichssystem wurde im Juli 2021 vorgelegt. Am 13. Dezember 2022 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament ein vorläufiges politisches Einvernehmen über CBAM, nachdem zuvor eine Einigung im Sommer 2022 gescheitert war.
Hintergrund
Um zu verhindern, dass die ehrgeizigen Klimaziele der Europäischen Union und die damit verbundenen Auflagen und Regelungsmechanismen zu einer Verlagerung der Produktion in Drittländer führen (sog. Carbon Leakage), sieht CBAM die Einführung eines Grenzausgleichssystems für bestimmte CO2-intensive Produkte vor. Konkret soll der Mechanismus den CO2-Preis importierter Waren an den Preis für CO2-Zertifikate angleichen, die europäische Unternehmen für ihre Produkte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS)[1] erwerben müssen. So sollen weitgehend gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden.
Umsetzung
Die Einführung des Grenzausgleichssystems soll schrittweise erfolgen, parallel zum Auslaufen der kostenlosen Zertifikate für den europäischen Emissionshandel. Der Abbau der kostenlosen EU-ETS Zertifikate erfolgt schrittweise von 2,5% in 2026 bis hin zu einem vollständigen Abbau in 2034.
CBAM soll vorerst nur auf jene Güter Anwendung finden, mit denen ein besonders hohes Risiko der CO2-Verlagerung einhergeht. Zu diesen gehören neben Zement, Eisen, Stahl, Aluminium auch Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Zusätzlich erfasst sind unter bestimmten Umständen auch indirekte Emissionen und bestimmte Vorprodukte sowie einige nachgelagerte Produkte wie Schrauben, Muttern und ähnliche Artikel aus Eisen oder Stahl. Darüber hinaus wird die Kommission vor Ablauf des Übergangszeitraums prüfen, ob der Anwendungsbereich auf andere Güter, wie organische Chemikalien und Polymere, ausgedehnt werden soll.
In einer bis voraussichtlich Ende 2025 andauernden Übergangsphase ist zunächst nur eine Meldeverpflichtung für die Einfuhr genannter Güter beginnend ab Oktober 2023 vorgesehen. Ab dem Jahr 2026 sollen auf bestimmte Waren, bei deren Produktion im EU-Ausland CO2 ausgestoßen wird, Abgaben erhoben werden. Das CBAM-System soll dabei zu vergleichbaren Kosten für Importgüter und in der EU produzierten Gütern führen, um die Kostenvorteile auf dem europäischen Markt auszugleichen.
Ausblick
Der erzielte Kompromiss zum CBAM hängt noch von der ausstehenden Einigung über die Reform des EU-Emissionshandelssystems ab, weiters muss der Kompromiss noch förmlich vom EU-Parlament und Rat angenommen werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Verfasst von: Christiane Zöhrer, Margarete Kinz
[1] EU-ETS wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument. EU-ETS ist ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und beschränkt die Menge an Treibhausgasen, die von energieintensiven Industrien, Kraftwerken und Luftfahrtunternehmen verursacht werden dürfen. Die EU legt die Höchstgrenze an Emissionszertifikaten fest, welche nach und nach gesenkt wird und bis 2050 Null betragen soll.