Grüner Wasserstoff im Fokus: Alles, was Sie über den neuen geplanten Investitionszuschuss wissen müssen
Die geplante Initiative zielt darauf ab, die Entwicklung und den Einsatz von Wasserstofftechnologien zu fördern und somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten.
Gemäß dem 2021 in Kraft getretenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) soll die Neuerrichtung von Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas unter gewissen Voraussetzungen durch Investitionszuschüsse gefördert werden. Damit werden die Ziele der österreichischen Wasserstoffstrategie unterstützt.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat Ende Juni 2024 einen Entwurf zur EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Wasserstoff veröffentlicht, welcher sich derzeit in Begutachtung befindet.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass Errichter von Elektrolyseuren (Anlagen zur Umwandlung von erneuerbarem Strom in erneuerbaren Wasserstoff oder synthetisches Gas) einen Investitionszuschuss von bis zu EUR 906/kW Elektrolyse-Leistung erhalten können, jedoch maximal 45% bis 65% (je nach Unternehmensgröße) der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind ausschließlich die für die Errichtung der Anlagen erforderlichen Kosten der Investition. Nicht förderfähig sind unter anderem Ersatzteile, Grundstückskosten, Steuern und Finanzierungskosten etc.
Der Fördercall ist noch in 2024 geplant und es stehen insgesamt EUR 40 Mio. zur Verfügung, wobei die finanziellen Mittel zur Abdeckung der Aufwendungen im Jahr 2024 aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden sollen. Voraussetzung für die Gewährung des Investitionszuschusses ist unter anderem, dass die Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahmen zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderantrages noch nicht erfolgt ist.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung für die Vorbereitung auf die Antragstellung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verfasst von: Daniela Stastny, Cornelia Kalina, Viktoria Molnar