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Förderungsmöglichkeiten für Investitionen im Bereich der Energiewende und Kreislaufwirtschaft

Die österreichische Energiewende und Kreislaufwirtschaft werden durch diverse nationale Förderprogramme des Bundes, der Länder und auch auf EU-Ebene unterstützt. Ziel ist es, das Energiesystem in Österreich grundlegend umzustellen – weg von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle) – um die Klimaneutralität zu erreichen. Deshalb zielen mehrere Förderprogramme auf die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien, auf die Steigerung der Energieeffizienz und das Vorantreiben der Dekarbonisierung ab.

Die nachfolgenden nationalen oder auf europäischer Ebene beantragbaren Förderungen stehen für Investitionen von Unternehmen jeder Rechtsform bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes zur Verfügung.

I. Nationale Förderungen

Auf dem Gebiet der Energiewende sind die Aktionsfelder vor allem die Wärmerückgewinnung, erneuerbare Prozessenergie, innerbetrieblichen Energiezentralen und Energiesparmaßnahmen. Unter anderem werden Vorhaben mit den folgenden Schwerpunktthemen gefördert:

WärmerückgewinnungErneuerbare Prozessenergie – „Raus aus Öl und GasEnergiesparmaßnahmen / Anlagen- und Prozessoptimierung
• Wärmerückgewinnung von Lüftungs- und Kälteanlagen, bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen
• Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden
• Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern
• Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen
• Umstieg/Umbau von Produktionsanlagen und -prozessen mit fossiler Prozessenergie auf erneuerbare Energieträger (inkl. Ökostrom)
• Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie
• Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom
• Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und Lüftungsanlagen
• Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen sowie Wärmepumpen
• Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden
• Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen

Die Summe der Förderung hängt vor allem von der Höhe der förderfähigen Kosten – oder in einigen Fällen von den sogenannten umweltrelevanten Investitions-(mehr)kosten, sowie auch von bestimmten Kriterien des Antragstellers und der Menge der CO2 – oder Energieeinsparung ab.

    • Die förderfähigen Kosten setzen sich im Allgemeinen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage zusammen. Das maximale Fördervolumen liegt zwischen 15-30% der förderfähigen Kosten.
    • Dazu können abhängig von der spezifischen Ausschreibung weitere 5-20% als Bonus z.B. für KMUs oder EMAS zertifizierte Unternehmen beansprucht werden.
    • Das Maximum der Förderung liegt abhängig von der Ausschreibung zwischen 750-1.500 Euro pro eingesparte Tonne von CO2 pro Jahr / jährliche CO2-Ersparung bei einer Förderobergrenze zwischen 4,5 und 6 Mio. Euro pro Projekt.

Im Bereich der Kreislaufwirtschaft werden Investitionen und immaterielle Maßnahmen u.a. für zirkuläres und nachhaltiges Design von Produkten, nachhaltige Gestaltung von Produktionsprozessen und Geschäftsmodellen, Sortierung von getrennt angefallenen oder gesammelten Abfällen, Wiederverwendung (Reuse), Refurbishment, Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie Recycling und sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen gefördert. Die Projekte müssen dabei in einem der folgenden Schwerpunktbereiche angesiedelt sein:

    • Baustoffe, Bauteile und Bauteilsysteme, Bau- und Abbruchabfälle
    • Kunststoffe und Metalle
    • Verpackungen
    • Elektrische und elektronische Geräte und Batterien
    • Textilien und Matratzen
    • agrarische Roh- und Reststoffe
    • Lebensmittel (Wiederverwendung)

Die Förderquote beträgt 30%-50% (abhängig von der Unternehmensgröße) der förderfähigen Kosten der Umweltinvestition wie z.B. Kosten von Maschinen, Bauarbeiten, Planung und bestimmten immateriellen Maßnahmen. Maximum der Förderung ist 5 Mio. Euro je Vorhaben.

II. EU-Förderungen

Im Rahmen des LIFE-Programms der Europäischen Kommission werden Umwelt – und Klimaschutzprojekte mit den Teilprogrammen Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimawandel und Energietransfer unterstützt. Die LIFE-Förderung ist im Allgemeinen für Projekte zugänglich, die innovative Best-Practice-Lösungen umsetzen. Die Europäische Kommission fördert bei diesem Programm Lösungen, welche unter marktnahen Bedingungen im industriellen oder kommerziellen Maßstab umgesetzt werden können. Unter den Bewertungskriterien sind Nachhaltigkeit, Auswirkungen und Potenzial für die Reproduktion der Projektergebnisse sowohl in denselben oder anderen Sektoren als auch in anderen Ländern zu erwähnen.

Die verschiedenen Subprogramme umfassen eine Vielfalt von Schwerpunkten. Die meisten Subprogramme unterstützen Kooperationsprojekte. Die Ausschreibung „Circular Economy and Zero Pollution “ ist beispielsweise auch für Einzelantragsteller mit einer Projektgröße von 2-10 Mio. Euro zugänglich. Die maximale Förderquote beträgt bei den meisten Projekten 60% der förderfähigen Kosten, welche sowohl Anschaffungskosten als auch personelle Kosten und Dienstleistungen beinhalten können.

Bei der Ausschreibung „Circular Economy and Zero Pollution“ werden auf dem Gebiet der Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfällen Implementierungen innovativer Lösungen zur

    • Förderung der Einführung von recycelten Materialien, Komponenten oder Produkten mit Mehrwert sowie
    • Identifizierung, Verfolgung, Trennung, Vermeidung und Dekontaminierung von Abfällen mit gefährlichen Stoffen

gefördert. Daneben sind Zero Pollution und nachhaltige Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen auch ein Hauptthemenbereich mit unterschiedlichen Zielsetzungen.

Förderanträge können bis zum 23. September 2025 eingereicht werden.

 

Für weitere Informationen und Beratung zur Einreichung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

 

Verfasst von: Daniela Stastny, Petra Horner

 

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TagsEnergiesparmaßnahmenErneuerbare ProzessenergieFörderquoteKreislaufwirtschaftProzessoptimierungRecyclingWärmerückgewinnung
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