Entwurf zur Änderung von Kapitel I-III der Verrechnungspreisgrundsätze

Am 9. September 2009 hat die OECD einen Entwurf zur Änderung von Kapitel I-III der Verrechnungspreisgrundsätze für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen herausgegeben. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt.

Rangordnung der Verrechnungspreismethoden

Während in den derzeit gültigen Richtlinien die Standardmethoden Vorrang gegenüber den Gewinnmethoden haben, werden in dem Entwurf alle Methoden gleichwertig gestellt. Abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten eines Geschäftsfalles soll nun die geeignetste Methode gewählt werden. Laut Entwurf muss weder die Anwendbarkeit einer Methode widerlegt werden, um die Anwendung einer anderen Methode zu rechtfertigen, noch müssen alle Verrechnungspreismethoden detailliert analysiert werden, um die geeignetste Methode festzulegen.

Anwendung von Gewinnmethoden

Kapitel II beinhaltet nun im Teil II die Standardmethoden und im Teil III die Gewinnmethoden. In dem Entwurf wird festgehalten, dass die Gewinnmethoden nicht automatisch herangezogen werden sollen, sobald sich Schwierigkeiten bei der Datenbeschaffung ergeben.

Die Anwendung der Gewinnteilungsmethode („profit split method“) wird weiterhin vor allem bei stark integrierten Geschäftsprozessen sowie bei Einbringung von einzigartigem und wertvollem Vermögen durch die beteiligten Konzernunternehmen empfohlen. Insbesondere betreffend der Verteilungsschlüssel sind in dem Entwurf einige Neuerungen und Ergänzungen enthalten. Weiters wird die Wichtigkeit gleicher Rechnungslegungspraktiken und -währungen bei der Anwendung der Gewinnteilungsmethode hervorgehoben.

Ebenso wie bei der Gewinnteilungsmethode wurden die Richtlinien betreffend die Nettomargenmethode erweitert und adaptiert. Beispielsweise wird eine genaue Definition von Nettogewinn geliefert und es wird erläutert, in welchen Fällen dieser mit Umsätzen, Kosten oder Vermögen bzw. Kapital in Relation zu setzen ist. In dem Entwurf wird besonders hervorgehoben, dass es bei der Nettomargenmethode ausschlaggebend ist, die Vergleichbarkeit der Transaktionen sicherzustellen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen durchzuführen.

Vergleichbarkeitsanalyse

Die Bestimmungen zur Vergleichbarkeitsanalyse werden nunmehr in einem eigenen Kapitel III erläutert. Im Vergleich zu den bisher in Kapitel I normierten Darstellungen sind einige Ergänzungen eingefügt worden, beispielsweise betreffend fehlender Informationen, Vergleichbarkeitsanpassungen, Quellen für Vergleichswerte und Ansätze zur Identifizierung von Vergleichswerten. Im Speziellen wird ein 10-Schritte-Verfahren vorgestellt, das bei der Durchführung von Vergleichbarkeitsanalysen als „good practice“ empfohlen wird.