Neue Einlagensicherung mit 1. Jänner 2010
Im Rahmen der BWG-Novelle zur Einlagensicherung wurde die EU-Richtlinie 2009/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme im Hinblick auf die Deckungssumme und die Auszahlungsfrist in nationales Recht umgesetzt.
Bisher galt in Österreich für natürliche Personen, rückwirkend mit 1. Oktober 2008, eine unbegrenzte Einlagensicherung unabhängig davon, ob es sich um eine private oder berufliche Einlage handelt.
Gesichert sind alle Guthaben auf Konten oder Sparbücher, die auf Euro bzw. eine Währung eines EWR-Mitgliedstaates lauten. US-Dollar-Konten unterliegen daher nicht der Einlagensicherung. Da der Schweizer Franken die amtliche Währung des Fürstentums Liechtenstein (EWR-Mitglied) ist, unterliegen auch diese Einlagen der Sicherung.
Mit Jahresende läuft nunmehr diese unbeschränkte Einlagensicherung aus. Ab 1. Jänner 2010 sind Einlagen natürlicher Personen nur noch bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000 gesichert.
Einlagensicherung für juristische Personen
Einlagen kleiner Kapitalgesellschaften und kleiner Personengesellschaften, die die Kriterien des § 221 UGB (Unternehmensgesetzbuch) erfüllen, sind rückwirkend mit 1. Oktober 2008 bis zu einem Höchstbetrag von EUR 50.000 gesichert. Ab 1. Jänner 2011 erhöht sich diese Obergrenze auf EUR 100.000.
Kleine Kapitalgesellschaften gemäß Unternehmensgesetzbuch sind solche, die mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreiten:
- EUR 4,84 Millionen Bilanzsumme
- EUR 9,68 Millionen Umsatzerlöse
- 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Für alle Kapitalgesellschaften, die diese Grenze überschreiten und sonstige juristische Personen beträgt der Höchstbetrag der Einlagensicherung weiterhin EUR 20.000.
Große Kapitalgesellschaften sind weiterhin von der Einlagensicherung ausgenommen.
Die Einlagensicherung ist immer pro Einleger (natürliche oder juristische Person) und Kreditinstitut anwendbar, unabhängig wie viele Konten oder Sparbücher dieser besitzt.
Autor: Richard Prendinger