OECD veröffentlicht überarbeitete Verrechnungspreisgrundsätze 2010

Am 22. Juli 2010 publizierte die OECD die überarbeiteten Verrechnungspreisgrundsätze für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 2010. Dies stellt die erste umfassende Überarbeitung dieser Grundsätze seit der Veröffentlichung im Jahre 1995 dar. Gleichzeitig werden die Verrechnungspreisgrundsätze 2010 um das Kapitel IX erweitert. Dieses basiert auf dem Diskussionsentwurf der OECD über Verrechnungspreisaspekte bei Konzernstrukturänderungen, der im September 2008 veröffentlicht wurde.

Die Verrechnungspreisgrundsätzen 2010 enthalten keine Bestimmung betreffend das Datum des Inkrafttretens. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Finanzverwaltungen diese bereits bei der laufenden Beurteilung von Sachverhalten berücksichtigen und auch zur Lösung kontroverser Fälle aus der Vergangenheit heranziehen werden.

KAPITEL I-III

Im Allgemeinen kann aus den revidierten Kapitel I-III abgeleitet werden, dass die Anforderungen betreffend die Vergleichbarkeit von Daten bei einseitigen Methoden (Kostenaufschlags-, Wiederverkaufspreis- und Nettomargenmethode) und der Fokus auf immaterielle Wirtschaftsgüter verstärkt werden. Weiters wird eine transparente Dokumentation der Prozesse zur Festlegung von Verrechnungspreisen forciert. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen der Verrechnungspreisgrundsätze 2010 erläutert.

Geeignetste Methode

Die Rangordnung der Verrechnungsmethoden wird in den Verrechnungspreisgrundsätzen 2010 nicht beibehalten. Grundsätzlich soll nunmehr die für den jeweiligen Fall geeignetste Methode zur Anwendung kommen. Die OECD verlangt allerdings nicht nach einer Überprüfung jeder einzelnen Methode um die geeignetste Methode festzulegen. Falls sich Methoden als gleich zuverlässig erweisen, wird weiterhin jedoch der Preisvergleichsmethode gegenüber den anderen Methoden und den Standardmethoden gegenüber den gewinnorientierten Methoden Vorrang eingeräumt.

Vergleichbarkeitsanalyse

Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren wurden wesentlich überarbeitet. Insbesondere werden die Anforderungen an die Vergleichbarkeit erheblich restriktiver dargestellt. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Vergleichbarkeit von Daten, insbesondere bei Anwendung auf Gewinn basierender Methoden, zu verbessern. Zusätzlich wird ein 9-Schritte-Verfahren vorgestellt. Es ist zu erwarten, dass Finanzbehörden dieses Verfahren als Maßstab bei der Überprüfung von Vergleichbarkeitsstudien heranziehen werden.

Weiters befürwortet die OECD erstmals die Anwendung der interquartilen Bandbreite.

Gewinnteilungsmethode

In den Verrechnungspreisgrundsätzen 2010 wird die Gewinnteilungsmethode erstmals forciert und deshalb ausführlicher dargelegt. Sie soll vor allem dann zur Anwendung kommen, wenn wertvolle, einzigartige immaterielle Wirtschaftsgüter involviert sind. Aus Sicht der Steuerverwaltungen stellt die Gewinnteilungsmethode vor allem deshalb einen Vorteil dar, da sie die Offenlegung von Informationen aller involvierten Unternehmen erfordert. Die OECD stellt allerdings auch klar, dass bei Anwendung einer anderen, einseitigen Methode die Offenlegung von Informationen jener Partei, bei der die Methode nicht angewendet wird, hingegen nur begrenzt verlangt werden kann.

KAPITEL IX

Im Kapitel IX werden unter anderem Themen wie Risikoverteilung und -transfer unter verbundenen Unternehmen, Anspruch auf Abgeltungszahlungen im Zuge einer Umstrukturierung, Verrechnungspreise nach einer Restrukturierung sowie die gänzliche Nichtanerkennung von Konzernstrukturänderungen diskutiert.

Die Verrechnungspreisgrundsätze 2010 stellen im Vergleich zum Diskussionsentwurf über Verrechnungspreisaspekte bei Konzernstrukturänderungen eine wesentlich ausgewogenere Beurteilung dar. Allerdings sind weiterhin einige Fragen, wie beispielsweise in Zusammenhang mit Abgeltungszahlungen, offen geblieben. Dies könnte zu divergierenden Meinungen der Steuerverwaltungen und möglichen Doppelbesteuerungen führen.

Die Verrechnungspreisgrundsätze 1995 sind in Österreich in Erlassform veröffentlicht worden. Es bleibt abzuwarten, ob die Verrechnungspreisgrundsätze 2010 ebenso in deutscher Übersetzung als Erlass publiziert bzw. inwieweit sie Eingang in die geplanten österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2010 finden werden.