VPR 2010: Neuerungen zur Hierarchie der Verrechnungspreismethoden

Die Österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2010 (VPR) verstehen sich als Interpretation der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (OECD-VP). Erklärtes Ziel der VPR ist es, die Umsetzung der OECD-VPG in Österreich zu erleichtern und sicherzustellen. In den VPR ist festgehalten, dass die Interpretation dynamisch erfolgen soll, d.h. weitere neue Erkenntnisse auf OECD-Ebene wirken sich gleichfalls auf die Auslegung des innerstaatlichen Rechts aus.

In den VPR erfolgt die Unterteilung der Verrechnungspreismethoden OECD-konform in die Standardmethoden (Preisvergleichsmethode, Wiederverkaufspreismethode, Kostenaufschlagsmethode) und die Gewinnmethoden (Gewinnteilungsmethode, Nettomargenmethode). Die Neuerungen der OECD-VPG betreffend die Hierarchie der Verrechnungspreismethoden, die diesen Sommer veröffentlicht wurden, sind in den VPR schon berücksichtigt. Bisher war den Standardmethoden der Vorzug zu geben, sofern die Voraussetzungen für deren Anwendung gegeben waren. Eine Anwendung der Gewinnmethoden wurde als Ausnahmefall angesehen. Nun ist bei der Methodenauswahl jener Methode der Vorzug zu geben, welche die größte Sicherheit für die Ermittlung des fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises bietet. In den VPR ist ausdrücklich erwähnt, dass eine der Gewinnmethoden durchaus die verlässlichere Methode sein könnte, insbesondere wenn für die Anwendung der Standardmethoden keine ausreichenden Daten vorhanden sind.

Dennoch sind bei gleicher Sicherheitswahrscheinlichkeit die Standardmethoden weiterhin den Gewinnmethoden vorzuziehen. Besonders hervorgehoben ist, dass gemäß den VPR die Preisvergleichsmethode anzuwenden ist, sofern ausreichend Daten für die Ermittlung des Fremdpreises durch den direkten oder indirekten Preisvergleich vorliegen („uneingeschränkte Vergleichbarkeit“).

Die Anwendung der Methoden soll grundsätzlich „geschäftsfallbezogen“ erfolgen. Eine Gruppenbildung ist allerdings zulässig, wenn vergleichbare Geschäftsfälle (z.B. Vertrieb von Elektrogeräten) vorliegen.

Für eine sachgerechte Methodenanwendung verlangen die VPR die Beachtung der in den OECD-VPG genannten fünf Vergleichbarkeitsfaktoren (Produkteigenschaften, Funktionen, Vertragsbedingungen, Marktgegebenheiten und Geschäftsstrategien) sowie die Erstellung einer Dokumentation über deren Einhaltung.