Verrechnungspreisdokumentation in deutscher Sprache?

EAS 3294 sieht vor, dass landesspezifische Dokumentationen, die auf Grundlage des EU Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation verbundener Unternehmen erstellt werden, in deutscher Sprache verfasst werden müssen.

2006 wurde vom Rat der Europäischen Union ein Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation verbundener Unternehmer („EU-VPD“) beschlossen – das so genannte Masterfilekonzept.

Nach diesem Konzept verpflichtet sich der Konzern, zur Dokumentation der Verrechnungspreise ein Masterfile und eine landesspezifische Dokumentation zu erstellen. Das Masterfile umfasst allgemeine, standardisierte Informationen, die für alle Konzerngesellschaften gültig sind. Die Landesdokumentation ergänzt das Masterfile um darüberhinausgehende landesspezifische Sachverhalte. Beide Teile zusammen bilden die Gesamtdokumentation für den jeweiligen EU-Mitgliedsstaat.

Am 24. August 2012 erging die EAS 3294 zum Thema der Sprache der Verrechnungspreisdokumentation. Darin vertritt das Bundesministerium für Finanzen („BMF“) die Ansicht, dass das Masterfile weiterhin in englischer Sprache verfasst werden kann. Eine Übersetzung dieses Masterfiles ist nur bei unbedingter Notwendigkeit erforderlich. Im Gegensatz dazu verlangt das BMF die Erstellung einer landesspezifischen Dokumentation in deutscher Sprache.

Es bleibt abzuwarten, ob

  • diese EAS die bisherige Verwaltungspraxis verändern wird – nämlich die grundsätzliche Akzeptanz englischsprachiger Dokumentationen oder
  • es sich bei dieser EAS um eine einzelfallbezogene Meinung handelt.

 

Autorin: Bettina Dorfer