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COVID-19: Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen

Die Bundesregierung hat aufgrund der aktuellen Lage in Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) umfangreiche Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen angekündigt bzw. bereits beschlossen.

Dieser Beitrag stellt unseren Kenntnisstand vom 30. März 2020 dar.

Am 14. März 2020 stellte die Bundesregierung den COVID-19 Krisenbewältigungsfonds in Höhe von EUR 4 Mrd. vor, mit dem die österreichische Wirtschaft unterstützt werden soll. Mit Ankündigung vom 18. März 2020 wurde der Krisenbewältigungsfonds auf EUR 38 Mrd. erweitert.

Die EUR 38 Mrd. teilen sich auf folgende Maßnahmen auf:

  • EUR 4 Mrd. Soforthilfe (um zB Kurzarbeit sicherzustellen)
  • EUR 9 Mrd. Garantieübernahmen (wie zB die Überbrückungsgarantie der aws)
  • EUR 15 Mrd. Soforthilfen für besonders betroffene Branchen (wie zB Handel, Tourismus, Gastronomie und Freizeitwirtschaft – die Richtlinien für diesen Fonds werden derzeit vom BMF ausgearbeitet), sowie
  • EUR 10 Mrd. Steuerstundungen (wie zB die Stundung von Unternehmens- und Mehrwertsteuern oder Sozialbeiträgen).

Mit dem Krisenbewältigungsfonds sollen drei wesentliche Ziele verfolgt werden:

  • Sicherung der Arbeitsplätze
  • Gewährleistung der Liquidität
  • Hilfe in Härtefällen

aws Überbrückungsgarantie

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) stellt seit dem 12. März 2020 die Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der Corona-Krise zur Verfügung. Ziel der Förderung ist die Finanzierungserleichterung von Betriebsmittelkrediten sowie die Finanzierung für die Stundung von bestehenden Kreditlinien für gewerbliche und industrielle KMU (keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) sowie Personen/Unternehmen, die einen Freien Beruf selbstständig ausüben, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist. Die aws Überbrückungsgarantie soll in den nächsten Wochen auch auf Großunternehmen ausgedehnt werden.

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich durch die finanzierende Bank (oder durch das Unternehmen selbst) über den aws-Fördermanager. Es wurde ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, welches eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.

Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien/?ref=topnews

ÖHT Maßnahmenpaket für Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Um KMU (soll auch auf Großbetriebe ausgeweitet werden) in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in dieser herausfordernden Situation schnell und möglichst unbürokratisch zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein Maßnahmenpaket iHv EUR 100 Mio. geschnürt, das die Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen vorsieht. Am 27. März 2020 verkündete das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit den Bundesländern ein weiteres Maßnahmenpaket, wodurch der bisherige Haftungsrahmen iHv EUR 100 Mio. auf EUR 1 Mrd. erhöht wird.

Ziel des Maßnahmenpakets ist die Aufrechterhaltung der Liquidität von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft trotz Umsatzrückgängen, Sicherung bestehender Arbeitsplätze, Vermeidung von Insolvenzen und Sicherstellung, dass die Betriebe ihre operative Geschäftstätigkeit aufrechterhalten können. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich nach Abstimmung gemeinsam mit der Hausbank über das Online-Portal der ÖHT.

Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/

OeKB „COVID-19-Hilfe“

Die Österreichische Kontrollbank (OeKB) stellt im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgrund der aktuell herausfordernden Situation für österreichische Exporteure einen Kreditrahmen in Höhe von EUR 2 Mrd. zur Verfügung. Dadurch soll die Sicherstellung der Liquidität der heimischen Exportunternehmen sowie die Sicherung der Arbeitsplätze gewährleistet werden. Gefördert werden heimische Exporteure (Großunternehmen und KMU), deren Lieferungen und Leistungen nicht unter das Sicherheitskontrollgesetz und/oder die Kriegsmaterialverordnung fallen und in der Regel eine österreichische Wertschöpfung von mind. 25 % aufweisen können. Die Antragstellungen hierfür erfolgen über die jeweilige Hausbank des Exporteurs.

Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.oekb.at/export-services/sonder-krr-covid-hilfe.html

Härtefallfonds der Bundesregierung

Am 22. März 2020 trat das 2. COVID-19-Gesetz in Kraft, wo unter anderem auch das Härtefallfondsgesetz erlassen wurde. Mit diesem Gesetz hat die österreichische Bundesregierung einen mit EUR 1 Mrd. dotierten Härtefallfonds eingerichtet. Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes zum Härtefallfonds ist die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefalle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmern, Non-Profit-Organisationen (NPO), sowie Kleinstunternehmen, die durch die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 verursacht wurden.

Die Förderung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen, welche durch die Wirtschaftskammer im Auftrag des Bundes abgewickelt werden. Es wurde eine Sonderrichtlinie gemäß Härtefallfondsgesetz auf Grundlage des KMU-Fördergesetzes veröffentlicht. Anträge können seit 27. März, 17 Uhr bis 31. Dezember 2020 online über die Website der Wirtschaftskammer eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

Förderung von IT-Infrastruktur zum Aufbau von Telearbeitsplätzen der Stadt Wien

Das Förderprogramm iHv EUR 6 Mio. der Stadt Wien in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsagentur Wien unterstützt Wiener Unternehmen, um Telearbeitsplätze einzurichten und eine stabile Kommunikation zwischen Telearbeitsplätzen und dem Unternehmensstandort bzw. -standorten zu schaffen. Hierzu gehören:

  • Beratungsmaßnahmen durch Dritte
  • Intensive Maßnahmen für IT-technische Einrichtung

Gefördert werden KMU sowie Kleinstunternehmen aus Wien. Anträge sind bei der Wirtschaftsagentur Wien online mit dem Online-Förderantrag ab 1. März 2020 (rückwirkend) bis 31. Dezember 2020 einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf: https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/programme/home-office-131/

Informationen zu weiteren Förderungen der Stadt Wien finden Sie unter:

https://www.wko.at/service/w/corona-hilfe-wiener-kleinbetriebe.html

https://www.wkbg.at/buergschaftsbank-wien-kredite/

https://www.waff.at/unternehmen/arbeitsstiftungen-und-krisenmanagement/

Emergency-Call der FFG

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellen kurzfristig EUR 21 Mio. für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Sars-CoV-2) über die FFG bereit. Die Abwicklung erfolgt durch ein beschleunigtes Verfahren im Rahmen eines sogenannten Emergency-Calls. Es werden dabei F&E-Projekte von österreichischen Unternehmen gefördert, die sich mit Themen rund um das Coronavirus beschäftigen und innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden können.

Gefördert werden dabei grundsätzlich alle Kosten gemäß dem aktuellen Kostenleitfaden der FFG, beispielsweise Personal- und Materialkosten. Im Falle von klinischen Studien sind grundsätzlich auch alle studienrelevanten Kosten (zB CRO, Zentren) förderbar. Die Fördersumme beträgt pro Projekt maximal EUR 3 Mio. in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (die Höhe des Förderbarwertes ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt zwischen 25% und 45%).

Deadline für die Einreichung von Projekten ist der 8. April 2020 (für kurzfristige Entscheidungen) und der 11. Mai 2020 (für zusätzliche Anträge, sofern nicht alle Mittel vergeben wurden und für Förderentscheidungen). Die Ausschreibung wird im Wettbewerbsverfahren durchgeführt, und seitens der FFG wird für beide Einreichfristen eine zügige Evaluierung garantiert.

Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.ffg.at/ausschreibung/emergencycall-covid-19

Weitere Maßnahmen der FFG

Die Einreichfristen wurden seitens der FFG insbesondere bei folgenden Ausschreibungen verlängert:

  • Horizon 2020:
    Ausschreibungen mit einer Einreichfrist bis 15. April 2020 wurden grundsätzlich verlängert, allerdings Achtung auf Ausnahmen. Ausgenommen von der Fristverlängerung sind jedenfalls die Calls „IMI2-2020-21-01“ und „EIC-SMEInst-2018-2020“. Die konkreten, neuen Fristen werden bei dem jeweiligen Call veröffentlicht.
  • Vorzeigeregion Energie:
    Die Verlängerung der Einreichfrist wurde auf 2. April 2020, 12.00 Uhr ausgedehnt. Gefördert werden „Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, die unmittelbar und maßgeblich zur Lösung der von den ausgewählten drei Vorzeigeregionen adressierten Problemstellungen sowie zur Umsetzung und Weiterentwicklung von deren Gesamtstrategien beitragen.

Der Förderzeitraum kann insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Förderungen verlängert werden:

  • Projekt.Start:
    Eine Verlängerung ist um bis zu 1 Monat möglich. Die Förderung steht grundsätzlich für KMU, Start-ups sowie Unternehmen in Gründung zur Verfügung, gefördert werden insbesondere die zur Projektvorbereitung erforderlichen Personalkosten sowie externen Dienstleistungen iHv von max. 60% der Gesamtkosten (EUR 10.000). Es ist eine laufende Beantragung ohne Themeneinschränkung möglich.
  • Patent.Scheck:
    Es ist eine Verlängerung der betreffenden Phase (1 oder 2) um bis zu 1 Monat möglich. Gefördert werden KMU, Start-ups, Unternehmen in Gründung. Die max. Förderung beträgt EUR 10.000 (d.h. 80% von EUR 12.500 anerkannten Kosten).

Hinweis: Die Antragstellung ist über eCall als Nachricht erforderlich.

Aktuelles zur Forschungsprämie

In einer kürzlich erfolgten Aussendung teilte das BMF mit, dass die elektronische Übermittlung des Formulars E108c für die Beantragung der Forschungsprämie ab 2. April 2020 vorgesehen ist. Bisher war die Übermittlung dieses Antragsformulars nur in Papierform möglich. Bis dahin ersucht das BMF von einer Übermittlung in FinanzOnline über „sonstige Anbringen“ abzusehen, weil dies den finanzinternen Arbeitsablauf hemmt und keinesfalls zu einer schnelleren Erledigung führt.

 

Autoren: Cornelia Kalina, Margarete Kinz, Daniela Stastny, Alexandra Velic

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TagsawsEinreichfristFFGFörderzeitraumForschungsprämieHärtefallfondsKreditrahmenOeKBÖHTTelearbeitsplätzeTourismuswirtschaftÜberbrückungsgarantie
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