HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) im Nationalrat beschlossen
Das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (“HSchG”) wurde am 1. Februar 2023 endlich – nach der bereits im Dezember 2021 abgelaufenen Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie – im Nationalrat beschlossen.
Was ist nunmehr zu beachten?
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- Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Meldekanals für Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Sektors mit mehr als 249 Beschäftigten innerhalb der nächsten 6 Monate (ab Inkrafttreten des HSchG);
- Ab 17. Dezember 2023: Verpflichtung für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors ab 50 Mitarbeiter:innen.
Welche Voraussetzungen muss der interne Meldekanal insbesondere erfüllen?
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- Ein interner Meldekanal bzw eine interne Stelle ist für die Entgegennahme von Hinweisen innerhalb eines Unternehmens zuständig. Die interne Stelle kann entweder aus einer natürlichen Person, oder aber aus einer Abteilung mit mehreren Personen bestehen.
- Die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Missständen ist den Hinweisgeber:innen einzuräumen.
- Im Fall des Eingangs eines schriftlichen Hinweises ist dieser unverzüglich und jedenfalls innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich zu bestätigen.
Unsere Lösung – Whistleblower & Ethics Reporting Channel als Managed Service
Bei PwC / PwC Legal* bieten wir Ihnen sowohl die Einrichtung als auch den Betrieb des internen Hinweisgebersystems für Hinweisgeber als Managed Service an. Wir ermöglichen Ihnen, die interne Meldestelle vollständig an PwC auszulagern. Mit unserer standardisierten und digitalen Lösung – dem Whistleblower & Ethics Reporting Channel – bieten wir Ihnen:
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- Einrichtung des internen Meldekanals
- Abstimmung rechtlicher Themen, ggf. Europa- oder weltweit
- Betrieb des Whistleblower-Systems nach den jeweiligen rechtlichen Anforderungen
- Einheitliche und effiziente Dokumentation aller eingegangenen Hinweise
- Fristgerechte Berichterstattung an den Hinweisgeber
Einladung zu unseren Whistleblowing Events
Wir laden Sie herzlich zu unserem PwC Breakfast „Whistleblowing: HinweisgeberInnenschutzgesetz – Welche Bedeutung hat das HSchG für Unternehmen?“ ein. Unsere Expert:innen werden am 15. Februar 2023 das Gesetz diskutieren sowie Ihre offenen Fragen im Rahmen einer anschließenden Q&A-Einheit besprechen.
Außerdem haben Sie im Rahmen des Workshops „Whistleblowing: Die praktische Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes” der PwC Academy die Möglichkeit, sich von unseren Expert:innen ausführlich das HSchG vorstellen zu lassen. Anhand einer Checkliste erläutern wir Ihnen zudem, welche die wichtigsten Punkte sind, die es bei der Implementierung eines Whistleblowing-Systems zu beachten gilt.
Ihre PwC Ansprechpartner:innen
Ursula Roberts
Partnerin, PwC Legal
ursula.roberts@pwc.com
Axel Thoß
Partner, PwC Legal
axel.thoss@pwc.com
Christian Kurz
Director, Forensic Services
christian.kurz@pwc.com
Patrick Göschl
Senior Manager, Forensic Services
patrick.goeschl@pwc.com
*oehner & partner rechtsanwaelte GmbH (“PwC Legal”)