Newsflash zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Die im Dezember 2022 medial angekündigten Erweiterungen des Energiekostenzuschusses für Unternehmen (siehe dazu auch Newsletter vom 03. Jänner 2023) wurden am 31. Jänner 2023 vom Nationalrat beschlossen.
Konkret einigten sich die Regierungsparteien auf die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 (EKZ 1) bis Ende Dezember 2022 sowie auf die Einführung des Energiekostenzuschusses 2 (EKZ 2) für das Jahr 2023. Des Weiteren wurde die Ausdehnung des Pauschalfördermodells für Kleinst- und Kleinunternehmen auf diese Zeiträume beschlossen. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) ist unverändert für die Abwicklung des EKZ 1 und EKZ 2 zuständig, mit der Abwicklung des Pauschalfördermodells wurde die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) betraut.
Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) wurde im Zuge der Beschlussfassung in drei Abschnitte unterteilt, die die grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen für den EKZ 1 und EKZ 2 sowie das Pauschalfördermodell enthalten.
Der von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 geltende EKZ 2 unterscheidet sich in einigen Punkten vom EKZ 1. Neu ist insbesondere, dass auch die Energieträger Wärme, Kälte und Dampf gefördert werden. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse bis EUR 150 Mio. ausbezahlt werden. Des Weiteren entfällt das Kriterium der Energieintensität künftig in den ersten beiden Förderstufen. Die Förderintensität soll in der Stufe 1 von 30% auf 60% verdoppelt werden. Das Gesamtfördervolumen wurde auf EUR 7 Mrd. erhöht. Details zu den Fördervoraussetzungen sind noch in den Förderrichtlinien zu regeln.
Verfasst von: Christiane Zöhrer / Margarete Kinz