Nachhaltigkeit voranbringen: Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Technologien
Transformation der Industrie
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) startete kürzlich die zweite Ausschreibung der Klima- und Transformationsoffensive für die Unterstützung der „Transformation der Industrie“. Mit diesem Förderprogramm sollen österreichische Industriebetriebe bei der Umstellung ihrer Produktion auf klimafreundliche Technologien unterstützt werden. Dafür stehen im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) bis 2030 insgesamt EUR 2,975 Mrd Investitionsförderungen zur Verfügung. Zusätzlich stellt der Klima- und Energiefonds im Rahmen der „FTI-Initiative für die Transformation der Industrie“ bis 2027 weitere EUR 320 Mio an F&E-Förderungen bereit. Wir informieren Sie über die wesentlichsten Eckpunkte zu den beiden Ausschreibungen:
Investitionsförderung: Transformation der Industrie
Im Rahmen der zweiten Ausschreibung stehen in 2024 EUR 85 Mio für Industrieanlagen und Pilot-/Demonstrationsanlagen zur Verfügung. Diese Ausschreibung unterstützt Industriebetriebe dabei, ihre fossilen Produktionsprozesse auf klimafreundliche Alternativen umzustellen und ihre Treibhausgasemissionen am Standort Österreich größtmöglich zu reduzieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich Investitionen (i) zum effizienten Einsatz von Energie (ii) zur Umstellung und/oder zum effizienten Einsatz erneuerbarer Energieträger, einschließlich deren Speicherung zur späteren Nutzung, in ortsfesten Anlagen (iii) zur sonstigen Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Wer ist die Zielgruppe der Förderung?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen gemäß UFG Anhang I, deren Betriebsstandort oder Anlage sich in Österreich befindet. Dabei sind auch jene Anlagen umfasst, die dem EU-Emissionshandel unterliegen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung kann bis zu 80% der beihilfefähigen Investitionskosten (jedoch maximal EUR 30 Mio für Industrieanlagen bzw. EUR 10 Mio für Pilot- und Demonstrationsanlagen je eingereichter Maßnahme) betragen.
Wann endet die Einreichfrist?
Die Einreichfrist endet am 19. September 2024.
F&E Förderung: FTI-Initiative für die Transformation der Industrie
Im Jahr 2024 stehen EUR 25 Mio für Unternehmen, die technologische Lösungen für die produzierende Industrie entwickeln, welche treibhausgasemittierende Technologien und Anlagen ersetzen, zur Verfügung. Es soll anhand von Vorzeigeprojekten der Nachweis erbracht werden, dass klimaneutrale industrielle Produktion mit Innovationen „Made in Austria“ technisch und wirtschaftlich tragfähig ist.
Wer ist die Zielgruppe der Förderung?
Zielgruppe dieser Förderinitiative sind Unternehmen der produzierenden Industrie, Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbieter:innen entlang der Wertschöpfungskette sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende komplementäre Module in fünf Ausschreibungsschwerpunkten:
- Modul I: F&E-Projekte
- Modul II: Integrierte Hochinnovative F&E-Projektverbünde für die Entwicklung und Erprobung von Pilot- und Demonstrationsanlagen
- Modul III: F&E-Einzelunternehmensprojekte zur Begleitung der großtechnischen Umsetzung von Pilot- und Demonstrationsanlagen in Kombination mit der Transformation der Industrie nach UFG
- Modul IV: Qualifikation von Menschen in Forschung, Technologie und Innovation (FTI)
- Modul V: Vorbereitung einer F&E Infrastruktur
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart und Instrument, zwischen EUR 100.000 und EUR 2 Mio.
Wann endet die Einreichfrist?
Die Einreichfrist für Modul I, II, IV und V endet am 31. Oktober 2024 und jene für Modul III am 28. März 2025.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Einreichung des Förderantrags bzw. haben Sie weitere Fragen im Zusammenhang mit dieser Förderinitiative?
Unser spezialisiertes Förderteam mit langjähriger Erfahrung steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Verfasst von: Daniela Stastny, Margarete Kinz, Cornelia Kalina