Zukunft gestalten: Finanzierungs- und ESG-Chancen mit der neuen aws-Garantierichtlinie 2025-2028
Die neue aws-Garantierichtlinie 2025 (kurz: aws-GRL), die aufgrund des Garantiegesetzes 1977 erlassen wurde, ersetzt die bisherige Richtlinie zur Garantieübernahme der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) für die Jahre 2022-2025. Die aws-GRL zielt darauf ab, die langfristige Finanzierung von Investitionen durch die Übernahme von Garantien für Kredite von Kreditinstituten und Leasingfinanzierungen zu erleichtern. Es werden zwei Hauptprogramme gefördert:
1. Ökologische Nachhaltigkeit und Digitalisierung:
-
-
- Ziel ist die Unterstützung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten und Digitalisierungsprojekte.
- Die Förderung soll zur Verwirklichung von Klimaneutralität und zur Digitalisierung des Wirtschaftslebens beitragen.
-
2. Wachstum, Beteiligungen und Forschung & Entwicklung:
-
-
- Garantieübernahmen sollen Wachstums- und Beteiligungsprojekte durch Garantieübernahmen erleichtern, um Investitionen auch bei unzureichenden Sicherheiten zu ermöglichen.
- Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, um wissenschaftlich-technische Ergebnisse in marktfähige Lösungen umzuwandeln und die Forschungsinfrastruktur zu stärken.
-
Im Bereich der fossilen Energieträger kommt es gegenüber der bisherigen gültigen Garantierichtlinie zu einer umfassenden Anpassung:
-
-
- Die Haftungsübernahme für Kohlebergbauprojekte endete am 01. Juli 2025.
- Projekte zur Erdöl- und Erdgasförderung sowie -verarbeitung werden ab dem 31. Dezember 2026 nicht mehr unterstützt.
-
Die Finanzierungskonditionen gemäß der aws-GRL sind wie folgt:
-
-
- Garantiequote: bis zu 80% der finanzierungsfähigen Summe.
- Garantielaufzeit: maximal 20 Jahre für aktivierungsfähige Investitionen (mit bis zu 5 Jahren tilgungsfrei) und 8 Jahre für nicht aktivierungsfähige Aufwendungen (mit bis zu 3 Jahren tilgungsfrei).
- Maximaler Garantiebetrag pro Projekt: EUR 30 Mio. bei einer maximalen Obergrenze pro Unternehmen/Unternehmensgruppe von EUR 50 Mio. der insgesamt aushaftenden Garantien bei der aws.
-
Bitte beachten Sie, dass jedes garantiefähige Projekt innerhalb von maximal 2 Jahren abgeschlossen werden muss.
Die vorliegende Richtlinie ist mit 1. Juli 2025 in Kraft getreten und gilt bis 31. Dezember 2028. Garantieansuchen auf Grund dieser Richtlinie können bis zum 30. Juni 2028 eingebracht werden. Über die Ansuchen muss bis spätestens am 31. Dezember 2028 entschieden werden.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Diese Richtlinie bietet Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung für Unternehmen, die sich auf nachhaltige und innovative Projekte konzentrieren. Insbesondere in den Bereichen ESG (Environmental, Social and Governance) kann die Garantierichtlinie Ihnen helfen, sowohl umweltfreundliche als auch technologische Vorhaben effizient umzusetzen.
Angesichts dieser Richtlinie empfehlen wir Ihnen:
-
-
- Frühzeitige Planung Ihrer Projekte, um die Fristen optimal zu nutzen.
- Prüfung Ihrer Unternehmensstrategie im Hinblick auf mögliche Förderungen und deren Integration in Ihre langfristigen ESG-Ziele.
- Frühzeitige Vorbereitung notwendiger Unterlagen für Garantieansuchen, um Verzögerungen zu vermeiden.
-
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zur Umsetzung und zu möglichen Auswirkungen dieser Richtlinie auf Ihre Unternehmensstrategie zu beantworten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Verfasst von: Daniela Stastny, Petra Horner