IF25 Pilot Heat Auction – Neue Förderung zur Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme im Rahmen des Clean Industrial Deals
Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer neuen Auktion des Innovationsfonds veröffentlicht. Die sog. „IF25 Pilot Heat Auction“ unterstützt Projekte, welche industrielle Prozesswärme durch innovative Elektrifizierungstechnologien dekarbonisieren. Förderfähige Lösungen sind z. B. Wärmepumpen, Elektrokessel, Widerstands-, Induktions- und elektrische Stoßwellenheizungen, Plasmabrenner sowie erneuerbare Wärmelösungen wie Solar- und Geothermie.
Die Beihilfe wird im Rahmen eines offenen, wettbewerbsorientierten Ausschreibungsverfahrens („Auktion“) vergeben. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt halbjährlich nach Inbetriebnahme des Projekts über einen maximalen Zeitraum von fünf Jahren auf Basis sogenannter fester Prämien („fixed premiums“) und ist proportional zur nachgewiesenen CO₂-Reduktion (EUR/tCO₂-Einsparung) im Rahmen des laufenden Betriebes.
Diese Festpreisauktion wird mit einem Budget von 1 Mrd. EUR ausgestattet.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderung beträgt 250 Mio. EUR pro Projekt. Der Höchstzuschuss liegt bei 250 EUR/tCO₂ für Niedertemperatur-Wärmeanwendungen und 500 EUR/tCO₂ für Hochtemperatur-Wärmeanwendungen (reduziert durch den Einsatz elektrifizierter oder direkt erneuerbarer Prozesswärme).
Wer kann teilnehmen?
Unternehmen können als „Bieter“ einen Zuschuss in Form eines „Gebots“ beantragen. Folgende Spezifika sind dabei u.a. zu beachten:
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- Technologische Mindestanforderungen: Die elektrifizierte/direkt erneuerbare Prozesswärmekapazität muss mindestens 5 MWth betragen
- Einzelstandort (virtuelles Pooling von Kapazitäten ist nicht zulässig)
- Das Projekt muss innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung abgeschlossen werden. Die maximale Frist bis zur Inbetriebnahme („Entry into Operation“/EiO) beträgt vier Jahre.
- Eine sogenannte „Completion Guarantee“ (Bankgarantie) ist einzureichen. Wird das Projekt nicht realisiert, verliert der Begünstigte die Garantiesumme.
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Wie läuft die Auktion ab?
1. Einreichung der Anträge
Bieter reichen ihre formalen Qualifikationsunterlagen und Gebote unter Verwendung spezifischer Formulare ein. Die erforderlichen Dokumente umfassen u.a. Teilnehmerinformationen, Kostenkalkulationen, Zeitpläne (Gantt-Diagramm), Machbarkeitsstudien, Genehmigungen, Lizenzen, Absichtserklärungen für Abschlussgarantien.
2. Überprüfung der Zulässigkeit und Eignung sowie Bewertung der Anträge
Die Anträge werden auf Zulässigkeit und Eignung geprüft. Die Bewertung erfolgt anhand eines „Bestanden/Nicht Bestanden“-Verfahrens (Pass/Fail).
Die Anträge werden aufsteigend vom niedrigsten zum höchsten Gebotspreis auf Basis der beantragten Subvention pro Tonne CO₂-Minderung geordnet. Anträge, die das Budget der Auktion überschreiten, können auf die Reserveliste gesetzt werden.
Wann ist die Auktion zu erwarten?
Die Veröffentlichung der endgültigen Bedingungen wird im September 2025 erwartet. Gebote können voraussichtlich ab dem 3. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Ergebnisse der Auktion werden im Frühjahr 2026 veröffentlicht.
Für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verfasst von: Daniela Stastny, Petra Horner, Edina Dobos