Wichtige Neuerungen zur Forschungsprämie: Begutachtungsentwurf FoPR 2025
Am 18. August 2025 hat das Bundesministerium für Finanzen einen Begutachtungsentwurf der Forschungsprämienrichtlinien 2025 (FoPR 2025) veröffentlicht – ein bedeutender Schritt für eine klarere und einheitlichere Rechtsanwendung im Rahmen der Forschungsprämie.
Was Sie wissen müssen:
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- Die neuen FoPR 2025 stellen einen Auslegungsbehelf dar, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien jedoch nicht abgeleitet werden;
- Zukünftig sollen die FoPR 2025 die bisherigen Aussagen in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 (Rz 8208 bis Rz 8209k sowie Anhang V) ersetzen;
- Die Richtlinien sind grundsätzlich für Anträge ab dem Kalenderjahr 2026 anzuwenden;
- Im Rahmen von abgabenbehördlichen Prüfungen sind die FoPR 2025 auch für vergangene Zeiträume und auf offene Fälle anzuwenden, sofern die EStR 2000 keine günstigeren Regelungen vorsehen;
- Die Begutachtungsfrist läuft bis zum September 2025;
Die neuen FoPR 2025 sind deutlich umfangreicher ausgestaltet als die bisherigen Aussagen zur Forschungsprämie in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 und beinhalten vor allem zentrale Klarstellungen und Konkretisierungen, wie z.B. betreffend Definition und Abgrenzung von F&E, Anspruchsberechtigte, eigenbetriebliche F&E und Auftragsforschung, aber auch zu Forschungskooperationen und pharmazeutischer Forschung, Details zur Berechnung der Bemessungsgrundlage bis hin zu Verfahrensregeln für Antragstellung, FFG Gutachten und Auszahlung der Prämie.
Nach Veröffentlichung der finalen Richtlinien informieren wir Sie zeitnah über die wichtigsten Details in einem separaten Newsletter.
Wenn Sie Fragen zur Forschungsprämie oder anderen Förderungen haben, stehen Ihnen unsere Expert:Innen gerne zur Verfügung.
Unsere Newsletter zum Thema Förderungen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Kapitel „Newsticker“.
Autor:Innen: Daniela Stastny, Cornelia Kalina