Erklärung von mit 5% besteuerten Umsätzen in der UVA Jänner 2022
Grundsätzlich endete die Anwendung des begünstigen Umsatzsteuersatzes von 5% mit 31. Dezember 2021. Allerdings entsteht für begünstigte Leistungen, die im Dezember 2021 ausgeführt wurden und für welche die Rechnung erst im Jahr 2022 ausgestellt wird, die Steuerschuld im Jänner 2022 und diese sind in der UVA für Jänner 2022 zu erklären. Auch wenn die Rechnung […]
weiterlesen