Verminderung der Grunderwerbsteuer-Belastung bei Verschmelzungen
VwGH-Entscheidung reduziert die GrESt-Belastung bei bestimmten Verschmelzungssituationen Wird eine grundstücksbesitzende GmbH auf ihren Hauptgesellschafter verschmolzen, ohne dass die weichenden Minderheitsgesellschafter mit Geschäftsanteilen des Hauptgesellschafters abgefunden werden, soll nach Ansicht der Finanzverwaltung (Punkt 4.4. der Bundessteuertagung zu Gebühren und Verkehrssteuern 2007) zweimal Grunderwerbsteuer anfallen: zunächst für eine – bloß gedanklich unterstellte – Übertragung der Anteile der Minderheitsgesellschafter […]
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