Arbeitskräfteüberlassung über die Grenze und Kommunalsteuer
Ein vor kurzem ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zur Kommunalsteuerpflicht bei Arbeitskräfteüberlassung über die Grenze widerspricht der bisherigen Verwaltungspraxis. Bei Arbeitskräfteüberlassung an ein ausländisches Unternehmen wurden – nach gängiger Verwaltungspraxis – die Mitarbeiter der inländischen Betriebsstätte zugeordnet und unterlagen somit der österreichischen Kommunalsteuer. Dieser Ansicht folgt der VwGH nicht. Unter Berufung auf den weiten Betriebsstättenbegriff des § […]
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