Verlängerte Meldefristen für Auslandszahlungen

Die grundsätzliche Regelung: Erstmals ab dem Jahr 2011 müssen die Mitteilungen nach § 109b EStG für Auslandszahlungen bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch übermittelt werden. Diese Frist soll nun ausnahmsweise auf 31. März 2012 verlängert werden. Somit bestehen keine Bedenken, die Mitteilungen für Auslandszahlungen gemäß § 109b EStG betreffend das Kalenderjahr 2011 und die Lohnzettel […]

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Mitteilungspflicht von Auslandszahlungen gemäß § 109 b EStG

Erstmals sind Zahlungen an ausländische Leistungserbringer von mehr als EUR 100.000 jährlich der Finanzbehörde vom Auftraggeber zu melden. Neben den bisherigen Meldeverpflichtungen nach § 109 a EStG für Zahlungen an natürliche Personen und Personenvereinigungen (wie freie Dienstnehmer, Aufsichtsräte, Verwaltungsvorstände, Stiftungsräte, Vortragende, Lehrende, selbstständige Versicherungsvertreter usw.) sind nunmehr auch bestimmte Auslandszahlungen meldepflichtig. Wann muss eine Zahlung ins Ausland gemeldet […]

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