Vorsteuerabzug bei Dauerrechnungen und aus (Leasing)Verträgen

In seinem Urteil vom 29. Jänner 2015 hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit dem Vorsteuerabzug auf der Basis von Leasingverträgen bzw. Dauerrechnungen beschäftigt. Grundsätzlich dürfen bei der Sollbesteuerung Vorsteuern in dem Voranmeldungszeitraum abgezogen werden, in dem die Leistung erbracht wurde und eine Rechnung, die den Voraussetzungen des § 11 UStG entspricht, vorliegt. Bei einer kontinuierlichen Leistungserbringung (Dauerschuldverhältnis) wie einem Leasingvertrag […]

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