Ergänzung des BMF zum Nachweis der Besteuerung bei missglückten Dreiecksgeschäften

Mit einem aktuellen Informationsschreiben vom 19. Oktober 2016 zu missglückten Dreiecksgeschäften hat das BMF für bestimmte Mitgliedstaaten den Nachweis der korrekten Besteuerung im Empfängerland vereinfacht. Wie in unserem Newsletter vom 20. Juli 2016 berichtet, ist die Sanierung von missglückten Dreiecksgeschäften in bestimmten Fällen zulässig, sofern eine abstrakte Bestätigung der Rechtsmeinung der Finanzbehörden des Empfangsstaates vorliegt. Laut dem aktualisierten Informationsschreiben des […]

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