BFG: Kein Ausschluss der Optionsmöglichkeit gem. § 6 Abs. 2 UStG bei Verschmelzung der mietenden Gesellschaft
Das BFG erteilt mit Erkenntnis vom 06. Juni 2018 (RV/5101672/2014) eine Absage an die Auffassung der Finanzverwaltung, wonach es auch infolge einer Verschmelzung mit Gesamtrechtsnachfolge zur Begründung eines neuen Mietverhältnisses kommen kann. Hintergrund Die Vermietung zu Geschäftszwecken ist grundsätzlich unecht umsatzsteuerfrei, dem Vermieter steht somit kein Vorsteuerabzug für die in Zusammenhang mit der Vermietung angefallenen Eingangsleistungen zu. […]
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